Gefordert wird die Freiheit für Kai Uwe Lorenz

https://www.change.org/p/landgericht-straubing-gefordert-wird-die-freiheit-f%C3%BCr-kai-uwe-lorenz

Kai ist seit 2008 in deutschen geschlossenen psychiatrischen Anstalten weggesperrt. Die Geschäftsgrundlage für seine Freiheitsberaubung ist beispielhaft im Video „youTube/In der Gutachterfalle. Wenn die Justiz am Ende ist“ dargelegt.

In Google+ ist nachlesbar:
Kai Uwe L. Ist ein weiteres Opfer des praktizierten Unrechts der Psychiatrisierung „schuldunfähiger Betrof­fener“ gemäß §63 StGB. Mit Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit hat das gar nichts zu tun, son­dern es ist im Gegenteil eine Bedrohung derselben. Von einer geplanten gesetzlichen Neure­gelung können keine grundlegenden Verbesserungen erwartet werden, solange fortwährend neue Hochsicherheitstrakte zum Wegsperren überwiegend aufgrund von Bagatelldelikten gebaut werden.

Ein nach den geplanten neuen Vorga­ben handelnder „externer Gutachter“ hat erst kürzlich die Verlängerung des Psychiatrieknastes des Betroffenen in Straubing mit demselben Müll begründet, den seit Jahren die „behandelnden“ Psychiater – von der Justiz zu Gutachtern berufen – zusammengefaselt hatten (Az.: 223 VRs 8491/09 StA Kempten). Psychiater(innen) sind weder Ärzte noch Gutachter, sondern Scharlatane, die der Justiz als nützliche Idiot(inn)en beim „Wegsperren, und zwar für immer“ dienen.
Weiterhin:
Eine beliebte Methode der Entrechtung von Bürgern, die nach Traumatisierung durch behördliche Dienstleister (Beispiel: Az.: 222 Js 21283/05 Staatsanwalt­schaft Kempten) Recht suchen, ist die Zuweisung einer unverhältnismäßig hohen, unbewiesenen Teilschuld bei hoch angesetztem Streitwert (Beispiel: Az.: 24 U 589/08 Oberlandesgericht Mün­chen). Das führt letzten Endes dazu, dass das Opfer zum Schuldner des Täters wird (Beispiel: Az.: 6 DR 1153/15, LT 28.10.15 Hauptgerichtsvollzieher Straubing). Ergänzt wird die Sache gerne durch Stigmatisierung des Opfers durch Psychiatrisierung, die das „Wegsperren und zwar für immer“ er­möglicht (Beispiel: Az. 5 Kls 223 Js 8491/09 Landgericht Kempten). Bürger- und Menschenrechte eines/einer Betroffenen sind dann erloschen, ein zeitlicher Rahmen ist dafür nicht gesetzt. Art 53 „Einschränkung von Grundrechten“ des bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Maß­regeln, in Kraft getreten am 01. August 2015, lautet:

„Durch dieses Gesetz können die Grundrechte auf Le­ben, körperli­che Unver­sehrtheit und Freiheit der Person sowie das Brief-, Post- und Fernmeldege­heimnis (Art. 2 Abs. 2 Sät­ze 1 und 2 sowie Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 102 Abs. 1, Art 109 und 112 Abs. 1 der Ver­fassung) eingeschränkt werden“. Die Betroffenen sind dann so gut wie lebendig begraben.
Weitere Hinweise siehe google+ und Facebook „Peter Lorenz“.
Kai Lorenz hat auch Rechte, nämlich das auf Freiheit und das auf Wiedergutmachung der ihm von der deutschen Justiz und ihren Komplizen von der Psychiatrie zugefügten Schäden.

Diese Petition wird versendet an:

  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz
    Landgericht Straubing
  • Prof. Winfried Bausback
Werbung

4 Kommentare zu „Gefordert wird die Freiheit für Kai Uwe Lorenz

  1. Soviel haltlose Polemik Herr Doktor … Sie sollten langsam mal die Augen aufmachen und die Krankheit Ihres Sohnes akzeptieren. Die getroffenen Maßnahmen sind zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der Bevölkerung NOTWENDIG. Ich hoffe nur, dass man solche tickende Zeitbomben nicht mehr auf die Menschheit loslässt.

    Like

    1. ALS
      ‚Gutachter‘ IST ANZUNEHMEN, dass seine aussage als extrem zweifelhaft einzuordnen ist. … er nur das system unterstützen will, seinen profit erhalten will…

      DAS SAGT ICH BIN DIE ICH BIN DIE LUISE

      Like

  2. Ja … denke ich auch … denkt nur an seinen Profit … wenn Kai in Freiheit kämme, könnte er ja genauer und unabhänig untersucht und behandelt werden, … wobei man ja zum („gefährlichen“) Ergebnis kommen könnte, dass die Maßnahmen tatsächlich überzogen waren und sind, … und Profit bringt es ja, Kai einzubehalten … Igendwo in den Dokumenten (Anfrage zu den Unterbingungskosten von Kai) stand es ja: die Anstalt bekomt MONATLICH (?!?!?) 1 Millonen € Zuschuss aus öffentlichen Geldern für Kai’s Unterbringung … Konnte ich mir auch kauf vorstellen … monatlich … stand wirklich da … vielleicht war jählich gemeint … aber selbst jählich … unglaublich … Kein Wunden dass die den Golddukaten-Esel Kai nicht in Freiheit gehen lassen wollen … dann würde ja der schöne Geld-Zuschuss wegfallen … und man müsste sich ein neues Opfer einfangen …

    Gefällt 1 Person

    1. Winfried Sobottka schreibt immer wieder, dass die grösste Gefahr von den „Gut“achtern ausgeht und dann von den „nixverstahn“ Richtern … denn sie wissen nicht was sie tun … ab 2021 wird weltlich gerichtet und GOTT wird das SEINE tun … luise

      Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s