21. Sep. 2016 — Während der überwiegende Teil der Bevölkerung in Deutschland sich eindeutig gegen eine Bargeldobergrenze ausspricht, gäbe es wohl im Bundesrat eine Mehrheit für die Einführung einer Obergrenze!
Nach einer exklusive Umfrage des Handelsblatts unter den Verantwortlichen der Finanzressorts der Bundesländer über die Bargeldobergrenze hat sich die Mehrheit der 16 Länderfinanzminister für die Einführung einer Bargeld-Obergrenze ausgesprochen.
Die sieben SPD-geführten Länderressorts sind geschlossen für die Bargeldgrenze, nämlich: Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, und Thüringen.
Dagegen zeigen sich die Unions-geführten Länder nicht einheitlich:
Saarland und Sachsen sind für die Bargeldobergrenze,
Sachsen-Anhalt ist noch unentschlossen.
Nur Bayern und Hessen und die alle „grünen“ Finanzminister in Bremen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind gegen die Bargeldobergrenze.
Die auszugsweisen Meinungen der Landesfinanzminister im Einzelnen (Quelle: Handelsblatt):
Baden-Württemberg – Edith Sitzman (Grüne) Finanzministerin:
Bargeld ist das am häufigsten genutzte Zahlungsmittel. Mit den Argumenten der Befürworter läuft es doch defacto langfristig auf eine Abschaffung hinaus. Gegen Steuerhinterziehung würde eine Obergrenze nicht helfen.
Berlin – Matthias Kollat-Ahnen (SPD) Finanzsenator:
Eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte könnte einen Beitrag zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche leisten.
Bayern – Markus Söder (CSU) Finanzminister:
Eine Begrenzung auf 5.000 € wäre der Einstieg in die endgültige Abschaffung des Bargelds. Bei der Terrorismusfinanzierung geht es um wesentlich höhere Beträge. Geschäfte des täglichen Lebens würden durch ein Bargeldlimit anfällig für Computerkriminalität.
Brandenburg – Daniela Trochowski (Die Linke) Finanzministerin:
Es ist richtig, in eine ernsthafte Debatte um eine Bargeldobergrenze einzusteigen. Zur Bekämpfung illegaler Geschäfte ist die Einschränkung des Bargeldverkehrs sicherlich eine Möglichkeit, die diskutiert werden sollte.
Bremen – Karoline Linnert (Grüne) Finanzsenatorin:
Bei der Entscheidung gilt es abzuwägen: Auf der einen Seite die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäschen und Terroranschlägen, auf der anderen Seite der Datenschutz und die freie Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über ihr Zahlungsmittel. Die Einführung einer Barzahlungsobergrenze wäre ein weiterer Schrift auf dem Weg zu einem umfassend kontrollierbaren Zahlungs- bzw. Geldverkehr.
Hamburg – Peter Tschentscher (SPD) Finanzsenator:
Ich persönlich halte ja gar nichts von Bargeld.
Hessen – Thomas Schäfer (CDU) Finanzminister:
Eine Obergrenze zu fordern, gehört für mich in die Abteilung Symbolpolitik. Der internationale Terrorismus hat leider ganz andere Möglichkeiten, sich zu finanzieren. Zu glauben, mit einer Bargeldobergrenze dem Terrorismus nachdrücklich schaden zu können, halte ich für naiv.
Mecklenburg-Vorpommern – Heike Polzin (SPD) Finanzministerin:
Eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte kann sinnvoll sein, um Geldwäsche und Stuerbetrug zu erschweren. Ich würde mir wünschen, dass wir zu einer einheitlichen europäischen Lösung kommen.
Niedersachsen – Peter-Jürgen Schneider (SPD) Finanzminister:
Ich halte eine Bargeldobergrenze von 5.000 € für vernünftig. Hierdurch würde die Abwicklung krimineller Geschäfte deutlich erschwert.
Nordrhein-Westfalen – Nobert Walter-Borjans (SPD) Finanzminister:
Obergrenzen für Barzahlung in ganz Europa würden nach meiner Einschätzung Sinn machen. Es geht mir darum, krummen Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Ich habe 3.000 € ins Gespräch gebracht. Wer behauptet, die Befürworter einer Obergrenze, ab der Bürger normalerweise kaum eine Zahlung bar abwickelt, wollten das Bargeld abschaffen, der verdreht die Tatsachen.
Rheinland-Pfalz – Doris Ahnen (SPD) Finanzministerin:
Als Teil eines wirksamen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kann ich mir die Einführung einer Bargeldobergrenze – auch i. S. einer Harmonisierung in Europa – vorstellen.
Saarland – Stephan Toscani (CDU) Finanzminister:
Ich sehe große Vorteile in einer Obergrenze für hohe Barzahlungen bei der wirkungsvollen Bekämpfung von Schwarzarbeit, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Daher rege ich an, die Obergrenze auf 5.000 € festzusetzen und ganz deutlich zu machen, dass Bezahlen mit Bargeld in Deutschland weiterhin möglich bleibt – gerade bei Geschäften des täglichen Bedarfs.
Sachsen – Georg Umland (CDU) Finanzminister:
Es sollte das gemeinsame Ziel sein, dass illegal erworbenes Vermögen nicht so einfach in den normalen Geldkreislauf einsickern kann. Einschränkungen für den Durchschnittsbürger sind mit den hierzu bisher geplanten Gegenmaßnahmen kaum verbunden.
Sachsen-Anhalt – André Schröder (CDU) Finanzminister:
Für das vierte Quartal 2016 hat die EU-Kommission in bezug auf ein intensives Vorgehen gegen die Terrorismusfinanzierung angekündigt, einen Legislativvorschlag zur Unterbindung des illegalen Bargeldverkehrs zu unterbreiten. Die Landesregierung wird sich intensiv mit dem EU-Kommisionsvorschlag beschäftigen.
Schleswig-Holstein – Monika Heinold (Grüne) Finanzministerin:
Die Argumente für die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen sind bisher mehr als dünn. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass sich der Landtag in Schleswig-Holstein gegen die Einführung solcher Obergrenzen positioniert hat.
Thüringen – Heike Taubert (SPD) Finanzministerin:
Wir können nicht zusehen, dass Teile der Gesellschaft dem Staat Steuereinnahmen vorenthalten und mit Schwarzgeld terroristische und mafiöse Strukturen finanziert werden. Ich begrüße deshalb eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte.
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Am 21. Sept. 2016 wurde ein Gutachten von Prof. Friedrich Schneider, Experte für Schattenwirtschaft, Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität, von der Friedrich-Naumann-Stiftung in der Britischen Botschaft Berlin vorgestellt. Das Gutachten wird die Debatte um die Beschränkung des Barzahlens neu entfachen.
Professor Schneider hatte über eine Bargeldbeschränkung und ein Bargeldverbot bereits früher gesagt:
„Eine Abschaffung des Bargelds oder eine Begrenzung bringt in puncto Schwarzarbeit herzlich wenig. Sie sinkt um ein bis zwei Prozent.
In der organisierten Kriminalität beträgt der Rückgang etwa drei bis vier Prozent.
Aber große Summen werden in der organisierten Kriminalität bargeldlos mittels Scheinfirmen hin- und hertransportiert, so dass ich da das Bargeld gar nicht mehr brauche.“
Siehe: https://youtu.be/9mHCeT8obzs?t=1m32s
Ein von der Deutschen Edelmetall-Gesellschaft e.V. (DEG) in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten des Prof. Dr. univ. Arsène Verny, M.E.S., vom 27. Mai 2016 kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer Bargeld-Obergrenze in Deutschland gegen das Grundgesetz verstößt.
(PDF zum Download: http://www.edelmetallgesellschaft.org/pdf/Gutachten_Bargeldobergrenze_DEG.pdf)
Der Gebrauch von Bargeld ist ein zentrales Freiheitsrecht, das unsere Privatsphäre schützt. Zugleich muss jeder Bürger weiter selbst entscheiden können, wie er sein Eigentum halten möchte – ob in Wertpapieren, Immobilien oder eben in Bargeld. Mit den Überlegungen der Mehrheit der Länderfinanzminister und -senatoren zur Obergrenze für Bargeldzahlungen wird diese Freiheit in Frage gestellt.
Bargeld ist geprägte Freiheit
Eine Bargeldgrenze ist wirkungslos, auch, weil sie nicht funktionieren wird.
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