Ich habe mir diesen Artikel wirklich schon sehr oft
durchgelesen, aber die Erklärung von Helmut, zwang mich
diesen nochmals zu lesen und er hat Recht damit m.E.
Ich kann mich genauso gut auch irren, wenn dem so ist,
gibt es sicherlich eine einfache Erklärung dafür.
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19) |
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
aber nicht die Sätze 1 und 2- diese stehen davor – also ohne Gesetzgebungsbindung –
also nur „Die nachfolgenden Grundrechte“…………………………….
Oder ist da schon wieder ein Wort oder ähnliches welches man falsch verstehen kann?
Wenn dem so…
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