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Liebe Sylvia,
unsere Arbeit zahlt sich aus: gestern hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil verkündet, dass eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Das betrifft auch das deutsche Gesetz zur Telefon- und Internetüberwachung, gegen das wir im November mit dem AK-Vorrat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht haben! Vielleicht lässt sich der Start dieser Überwachung am 1. Juli 2017 verhindern. Unser Anwalt Meinhard Starostik hat dazu auf SPIEGEL online gesagt: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe keinen Bestand haben wird“. Dieser Erfolg ist das Ergebnis langjähriger und hartnäckiger Arbeit. Wir haben zum zweiten Mal eine Klage auf die Beine gestellt, argumentieren unermüdlich in Presse und Öffentlichkeit und wir haben mit einer Liste aller Überwachungsgesetze nachgewiesen, dass das Maß für Überwachung längst überschritten ist. Das alles war nur möglich, dank der Unterstützung durch unsere Spenderinnen und Spender und unserer Fördermitglieder – mach auch Du mit!
Mit weihnachtlichen Grüßen aus dem Büro in Bielefeld Rena Tangens |
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