https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben
Wir sind eine Gruppe von Menschen, die sich vereinsübergreifend für den Schutz der Wölfe in Deutschland engagieren.
Wir legen wegen der beabsichtigten Tötung des Wolfes Pumpak bei Görlitz (auf Grund angeblicher Verhaltensauffälligkeiten) Beschwerde ein.
Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.
Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.
Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.
Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.
Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.
Es gibt keine Hinweise dafür, dass durch den Wolfsrüden eine akute Gefahr für den Menschen ausgeht. Sobald er Menschen gewahr wird, flüchtet er. Weder hat er aggressiv auf Menschen reagiert noch hat er sich für dessen Hunde interessiert. Weiterhin wurden die Experten Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) nicht in die Entscheidung mit einbezogen. Die fachliche Einschätzung der Lage der dort ansässigen Wolfsforscher vom LUPUS Institut in Sachsen wurde sogar offensichtlich übergangen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF einhellig und aufs Schärfste die Abschussfreigabe für einen Wolfsrüden in Sachsen. Sie sprechen von einer „politisch motivierten“ Entscheidung, der es an jeder naturschutzfachlichen Grundlage mangelt. Das zuständige Umweltministerium in Dresden hatte die Abschussfreigabe ohne Vorwarnung am Abend des 19.01.17 bekannt gegeben. Das Landratsamt Görlitz erteilte für die offiziell als „Entnahme“ bezeichnete Aktion eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Der Abschuss wurde offenbar bereits beauftragt. Die Umweltverbände prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe.
Auch der Bürgermeister vor Ort (Görlitz) Ralf Bremer ist im Vorfeld des Abschussgenehmigungsverfahrens nicht befragt oder mit einbezogen worden.
- Thomas Schmidt Staatsminister und Staatssekretär des Freistaates Sachsen
- Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)