Neuigkeit zur Petition: Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak/Linke antwortet auf Email im Namen der Petition

https://www.change.org/p/urteil-im-namen-des-volkes/u/19701248

Stefan Martens

Bremen, Deutschland

14. März 2017 — Sehr geehrter Herr ….

lassen Sie mich, bevor ich auf ihre Fragen eingehe, zwei Anmerkungen machen. 1) Sie schreiben, Sie haben eine Petition zur Revision im Verwaltungsprozess gestartet. Nun kenne ich den konkreten Fall nicht, gehe aber davon aus, dass es sich eher um einen Strafprozess handelt. 2) Sicherlich ist change.org ein Portal, mit dem sich Öffentlichkeit realisieren lässt. Konkret etwas anstoßen lässt sich aber eher über die Petition beim Petitionsausschuss.

Nun aber zu Ihren Fragen. Das Sexualstrafrecht ist erst im vergangenen Jahr (Stichwort „Nein heißt Nein“) verändert worden. DIE LINKE hatte einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807719.pdf.
Bei der Änderung des Sexualstrafrechts ist auch an den Strafmaßen etwas verändert worden. Da es sich in dem von Ihnen geschilderten Fall um eine 14jährige handelt, dürften die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht einschlägig sein, sondern der Straftatbestand des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Soweit ich Ihren in der Petition geschilderten Fall richtig verstanden habe, dürfte hier der neue § 177 Abs. 6 StGB betriffen sein. Das Mindestmaß für diesen besonders schweren Fall der Vergewaltigung beträgt mindestens zwei Jahre.
Soweit es sich um eine gemeinschaftliche Vergewaltigung einer unter 14jährigen handelt, wäre das Strafmaß im Übrigen nach § 176a Abs. 2 StGB ebenfalls mindestens zwei Jahre.
Sie sehen bereits daraus, dass ich Ihre Einschätzung, eine Vergewaltigung auch an einer Minderjährigen habe jeder frei, nicht teile.

Lassen Sie mich aber noch etwas anderes hinzufügen. Sie reden in Ihrer Petition vor allem über Täter. Mir ist aber wichtig, die Opfer mehr in den Blickpunkt zu nehmen. Für die Opfer ist es ja mit der Verurteilung und dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht getan. Aus meiner Sicht ist es erforderlich, dass es einen Anspruch des weiblichen Opfers auf eine Vernehmung durch eine weiblichen Polizeibeamtin bei der Anzeigenerstattung gibt. Ebenso müsste es sofort das Angebot einer Begleitung durch eine*n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und eine/n Psychologen*in geben. Schließlich bedarf es auch einer Ausfinanzierung von Beratungs- und Hilfsangeboten für Opfer von Sexualstraftaten. Bei alldem ist noch viel zu tun. Gleiches gilt im Übrigen für die Frage der Prävention. Hier muss viel mehr und deutlicher gemacht werden, dass Frauen und Kinder keine Sexobjekte sind. Eine Tat entsteht zuerst im Kopf.

Mit freundlichen Grüßen

Halina Wawzyniak


 

 

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