Das 1. Gleichschaltungstheorem, seine Begründung und praktische Hintergründe
Im Vorbeitrag wurde das 1. Gleichschaltungstheorem wie folgt formuliert:
Unabhängig vom Herrschaftssystem findet in allen staatlich organisierten Gesellschaften eine Angleichung des systemkriminellen Niveaus der Institutionen statt.
Es war mir wichtig erschienen, durch die Formulierung deutlich zu machen, dass Gleichschaltung der Institutionen keine Frage des Herrschaftssystems ist, dass es mithin Unsinn ist zu meinen, eine Gleichschaltung der Institutionen habe es bei Hitler, Ulbricht und Honecker gegeben, aber bei Merkel sei so etwas undenkbar.
Das 1. Gleichschaltungstheorem ist auf Naturgesetze zurückzuführen und hat damit den Rang eines Naturgesetzes
Tatsächlich ist eine grundsätzliche Gleichschaltung staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen das Ergebnis naturgesetzlich bestimmter Faktoren menschlichen Handelns: Wie fließendes Wasser den ihm entgegengesetzten Strömungswiderstand allmählich minimiert, u.a. indem es Felsen und Steine glättet und rundet, pflegen menschliche Systeme, in denen verschiedene Institutionen abhängig voneinander agieren, sich allmählich so einzurichten, dass alles, was Teile…
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