Muslim-Tweet: Strafanzeigen gegen AfD-Politikerin von Storch

https://web.de/magazine/politik/twitter-sperrt-afd-politikerin-storch-voruebergehend-32726714

Köln/Berlin (dpa) – Die AfD empört sich über die vorübergehende Sperrung ihrer Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch bei Twitter. Der Kurznachrichtendienst hatte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende wegen eines Kommentars über muslimische Männer für zwölf Stunden gesperrt.

Ihre Partei spricht von „Zensur“. Von Storch hatte sich bei Twitter darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei ihre Grüße und Informationen zum Silvesterabend nicht nur auf Deutsch, Französisch und Englisch, sondern auch auf Arabisch veröffentlicht hatte.

Sie schrieb: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“.

Wegen des Tweets wurde die AfD-Politikerin zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt – die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert. Aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine genaue Zahl wollte er sich nicht festlegen. Erst einmal müsse man sich einen Überblick verschaffen. Auch die Kölner Polizei hatte Anzeige erstattet.

Ob ein Anfangsverdacht vorliege, sei aber noch zu prüfen. Der nächste mögliche Schritt wäre ein Ermittlungsverfahren. Allerdings müsste dafür erst die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden, erklärte Willuhn.

Die Kölner Polizei zeigte sich überrascht, dass ihr Tweet so hohe Wellen geschlagen hatte. Auch Silvester 2016 habe man Neujahrsgrüße unter anderem auf Arabisch übermittelt, sagte eine Sprecherin. Dass die Behörde selbst Anzeige erstatte, habe der Staatsschutz beim Landeskriminalamt entschieden.

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Mit Blick auf das neue Gesetz des Bundesjustizmisters gegen Hassreden im Internet sagte er: “ Das Zensurgesetz von Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung. Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR.“

Der Parteichef ist selbst nicht auf Facebook und Twitter aktiv. Er rief jedoch alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar „immer und immer wieder zu veröffentlichen“. Der zweite AfD-Vorsitzende, Jörg Meuthen, sagte der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch) über von Storchs Tweet: „Das ist kein Hass-Post. Das ist natürlich eine sehr kräftige Sprache, aber die Aussage ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“

Auf Twitter war von Storchs beanstandeter Eintrag bereits am Montag nicht mehr zu lesen. Die Politikerin veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook – und wiederholte dort ihre Twitter-Aussage mit dem Zusatz „Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf“.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb auf Twitter: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen.“ Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschland blockiert.

Am späten Montagabend hatte von Storch über ihren dann wieder zugänglichen Twitter-Zugang mitgeteilt, dass auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).“

Das seit dem 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Den Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen.

Die Online-Dienste machten zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren die verschwundenen Beiträge entfernt wurden. Im Fall des Storch-Tweets wäre eine übliche Vorgehensweise von Twitter, die Autorin nach einer Nutzer-Meldung zum Löschen aufzufordern und zwölf Stunden lang keine weiteren Nachrichten von ihr mehr zu veröffentlichen. Nach Angaben eines AfD-Sprechers hat von Storch den beanstandeten Tweet aber nicht eigenhändig gelöscht.© dpa

Werbung

3 Kommentare zu „Muslim-Tweet: Strafanzeigen gegen AfD-Politikerin von Storch

  1. Wer klagt eigentlich die an, die öffentlich gegen die AfD hetzen? Sie mit Nazis verwechseln? Wer macht das? Wer traut sich das?

    Like

    1. zum einen werden „unlLIEBsame“ in diesem RECHTS/links-system ABGEschmettert so wie die als ca 2000 klagen benannten gegen die eigentlich ABGEkanzelte …

      einzeln gehts nich
      eine SAMMELKLAGE ALLER MENSCHA könnte man das anliegen REVOLUTION nennen ofer notwendige EINIGKEIT

      luise

      Like

  2. Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt…!

    Die Meinungsfreiheit schützt das Recht, eine Meinung frei und ungehindert zu äußern. Das Bundesverfassungsgericht definiert den Begriff Meinung als Aussage, der ein Element der Stellungnahme, und des Dafürhaltens im Rahmen geistiger Auseinandersetzung innewohnt. Eine Meinung zeichnet sich also dadurch aus, dass es sich um ein subjektives Werturteil handelt. In den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen alle Meinungen, grundsätzlich unabhängig von ihrer Form und ihrem Inhalt. Auch geschützt werden daher beispielsweise Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen…!

    Art. 5 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in seine Freiheit, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist Art. 5 GG verletzt…!

    Ursprünglich handelte es sich bei Art. 5 GG wie bei allen Freiheitsrechten vorrangig um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat…!

    Nachdem die Freiheit der Kommunikation in der Zeit des Feudalismus und des Absolutismus unterdrückt wurde, wuchs das Bedürfnis nach ungehinderter Kommunikation durch den Einfluss der Aufklärung…!

    Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde Art. 5 GG nicht verändert. Wesentlich geprägt wurden dessen Garantien durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das Art. 5 GG als eine Grundlage des demokratischen Gemeinwesens betrachtet und daher äußerst weit auslegt.

    Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Artikel_5_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland

    Admin: Man fragt sich nun, wie diese Ausführungen mit dem „Netzwerkzersetzungsgesetz“ des Maasmännchens, welches damals mit nur 8% !!! Beteiligung der anwesenden Politkomparsen durchgepeitscht wurde, in Einklang zu bringen ist…? Meiner Meinung nach ÜBERHAUPT NICHT…das Grundgesetz wird also wieder mal mit Füßen getreten!!! Nicht „passende“ Meinungen werden gemeldet und wegzensiert, betreffende Accounts werden durch die neuen Blogwarte der bezahlten Antifa-Kahane-Sonnenstaatsland-GeDaPo einfach so gelöscht: Meinungsfreiheit 2018 auf Facebook und YouTaub…Stasi 3.0!

    Hier Infos über Deutschlands neue GeDaPo-Blogwarte: http://germanyandrussian.blogspot.de

    Guckt mal, der Heiko spart auch gerne Geld: http://www.anonymousnews.ru/2016/05/22/legal-illegal-scheissegal-die-kriminelle-vergangenheit-von-bundesjustizminister-heiko-maas/

    Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: