Erster Verhandlungstag am Landesgericht Graz, 4.Juli 2018: Angeklagt sind 17 Männer, darunter zehn führende Mitglieder der „Identitären Bewegung“ (IB) und sieben Sympathisanten. Die Anklage lautet auf Verhetzung (§283 StGB, Strafrahmen bis zu fünf Jahre), Bildung einer kriminellen Vereinigung (§278, bis zu drei Jahre) und Sachbeschädigung (§125, bis zu sechs Monate), wie auch die Kleine Zeitung berichtet. […]
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Quelle: Erster Prozesstag gegen die Identitäre Bewegung Österreich | UNSER MITTELEUROPA