Mehr Demokratie bekommt täglich Anfragen zu JEFTA. Wir warten ab, bevor wir aktiv werden. Denn: Es gibt nicht nur JEFTA, sondern auch JEFTA 2 und darin verbirgt sich die größte Demokratiegefahr… Hier erklären wir, was hinter den Kulissen passiert und wie unsere Entscheidungen zu Stande kommen:
JEFTA, das Abkommen mit dem bislang größten Handelsvolumen, liegt ausverhandelt vor. Am 17. Juli 2018 haben die EU und Japan das Abkommen unterzeichnet. Danach wird sich das EU-Parlament mit JEFTA beschäftigen: Vermutlich wird es mit großer Mehrheit zustimmen.
Die Parlamente der Mitgliedstaaten bleiben komplett außen vor – anders als beim kanadisch-europäischen Handelsabkommen CETA. Denn die EU-Kommission versteht JEFTA als ein reines EU-Abkommen (EU only).
Wir haben den Vertrag in den letzten Wochen intensiv geprüft. Jedes Abkommen ist anders. Wir wollten wissen, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen JEFTA möglich ist.
Unsere Erfahrung ist: Ein Gerichtsverfahren ist besonders wirkungsvoll, denn 1. klärt es Grundsatzfragen der Demokratie auch für zukünftige Abkommen und 2. kann kein/e Politiker/in so einfach die Leitplanken durchbrechen, die das Verfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof aufstellen.
Zurück zu JEFTA. Hier hilft der Vergleich zur CETA-Klage1. Darin haben wir vier Punkte vors Verfassungsgericht gebracht:
- Die Paralleljustiz
- Die vorläufige Anwendung
- Das fehlende Vorsorge-Prinzip
- Die undemokratischen Ausschüsse
Unsere Analyse zu JEFTA ergibt:
- Direkt in JEFTA gibt es keine Schiedsgerichte. Diese werden in einem gesonderten Verfahren verhandelt.
- JEFTA wird nicht vorläufig angewendet, sondern tritt als reines EU-Abkommen sofort in Kraft. Damit fällt die vorläufige Anwendung als ein Kritikpunkt vor Gericht weg.
- Das Vorsorgeprinzip ist auch in Japan eines der Grundprinzipien der Gesetzgebung. Die fehlende Klarstellung im Vertrag wird vermutlich keinen weitreichenden Schaden verursachen.
- Der letzte und wichtigste Anknüpfungspunkt sind die undemokratischen Ausschüsse: Laut unserem Rechtsgutachter Prof. Dr. Wolfgang Weiß2 haben die JEFTA-Ausschüsse weniger Rechte als die CETA-Ausschüsse.
Es verbleibt also unserer Einschätzung nach zu wenig Angriffsfläche für eine aussichtsreiche Verfassungsbeschwerde.
Doch:
Nur weil ein Abkommen nicht verfassungswidrig ist, ist es noch kein gutes Abkommen. Politisch setzt sich Mehr Demokratie als Teil des „Netzwerks gerechter Welthandel“ deshalb trotzdem kritisch mit JEFTA auseinander.3
Das wichtigste kommt noch: JEFTA 2. Die EU-Kommission hat hinzugelernt und bei JEFTA die umstrittenen Klagemöglichkeiten von Konzernen abgetrennt. Das Schiedsgerichtssystem wird in einem gesonderten Investitionsschutzabkommen verhandelt = JEFTA 2. Dieses Abkommen muss auch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Es kann vors Bundesverfassungsgericht gebracht werden. Darauf warten wir. Denn eins ist klar: Wir brauchen keine Paralleljustiz zwischen demokratischen Staaten. |