
Grundsteuerreform: Das bayerische Modell widerspricht der bayerischen Verfassung
31. 01. 2021 | Bayerns Regierung hat sich für das Reformmodell der reinen Flächenbesteuerung entschieden, ohne jede Berücksichtigung des Grundstückswerts. Weitläufige Villengrundstücke bekommen sogar noch Rabatt. Mit dem, was die bayerische Verfassung zu Grund und Boden, Steuern und Wohnungspolitik zu sagen hat, harmoniert das ganz und gar nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte …