Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf.
Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder weil sich jemand einfach nicht impfen lassen will.
Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.
Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind.
Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte dürften damit ausgeschlossen sein. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter etc. kann man sich nun darauf berufen.