Baden-Würtemberg: Klage gegen Corona-Ausgangssperren erfolgreich
Erfolgreich wird es dann, wenn sich die Firmenbosse der BRiD auch an solche „Gerichtsurteile“ halten werden. R.

In Baden-Württemberg wurde jetzt dem Eilantrag einer Frau stattgegeben, die gegen die nächtliche Ausgangssperre geklagt hatte. Nach dem Urteil steht fest, dass die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr außer Kraft gesetzt werden müssen. Zum letzten Mal werden die Bürger daher von Mittwoch auf Donnerstag in ihren Heimen eingesperrt.
Das Urteil wurde damit begründet,dass gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um die Menschen in ihren Wohnungen einzusperren.Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz sind Ausgangsbeschränkungen nur dann möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe und soll nur dann in Betracht kommen, wenn das Ausbleiben einer Heimhaft trotz aller ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.Werbung
Das Gericht verwies dabei auch auf den Umstand, dass die Landesregierung prüfen müsse, ob Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden…
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