
Ein Paragrafenzeichen auf dem Schreibtisch eines Rechtsanwalts.Foto: iStock DEUTSCHLANDGERICHTSURTEIL
Epoch Times11. Februar 2021Aktualisiert: 11. Februar 2021 15:07FacebookTwitternParlerEmail
Einem aktuellen Gerichtsurteil (4 B 122/21 HGW)in Mecklenburg-Vorpommern nach gibt es keine Ausnahme für Corona-Geimpfte beim Beherbergungsverbot, eine Privilegierung sei in der Corona-Landesverordnung nicht vorgesehen.
Nach § 4 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist es privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und vergleichbaren Angeboten (z. B. Homesharing) untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen, so dasVerwaltungsgericht Greifswald in seiner Entscheidung vom 09. Februar 2021.
Geklagt hatten in Nordrhein-Westfalen wohnende Personen gegen den Landrat von Vorpommern-Greifswald auf Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung vom bestehenden Beherbergungsverbot. Sie wollten zukünftig ihre Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf an Gäste vermieten, die entweder gegen Corona geimpft oder aber von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.
Die Gerichtsentscheidung wurde damit begründet, dass in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht vorgesehen sei…
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