31. März 2021Corona https://www.info-direkt.eu

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„Im Namen der Republik“ erging am 24. März unter der Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2 ein Sensationsurteil, das der Panikpolitik der Regierung Kurz eine schallende Ohrfeige erteilt. Das Gericht hält an mehreren Stellen fest, dass ein PCR-Test nicht dazu geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Dieses wahrscheinlich faktisch korrekte Urteil erteilt indirekt der gesamten Corona-Politik in Österreich eine Absage, welche auf ebendiesem Test beruht.
Von Michael Mayrhofer
Das Verwaltungsgericht Wien hat einer Beschwerde der FPÖ gegen die Untersagung ihrer für 31. Jänner in Wien angemeldeten Versammlung stattgegeben. „Die Untersagung erfolgte zu Unrecht“, heißt es im Namen der Republik.In der Urteilsbegründung führt das Gericht auf Basis wissenschaftlicher Studien aus, dass die von der Landespolizeidirektion Wien vorgebrachte Begründung für die Untersagung völlig haltlos ist.Das Gericht stimmt den Ausführungen in der Beschwerde „in allen Punkten“ zu und geht sogar noch weit über…
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