(hier). „Ein Konflikt, der sich seit Jahren anbahnt – was hat Vorrang: nationales Verfassungsrecht oder EU-Recht? – explodiert …
Was die EU darf, beruht darauf, was die Mitgliedsstaaten in den Europäischen Verträgen an sie übertragen haben.
Die Organisation der Justiz gehört nicht dazu, auch nicht die Festlegung, was im Sexualkundeunterricht gelehrt wird.“
Nochmals zum Verständnis:
Die EU ist eine NGO.
Die Kommissare wurden nicht demokratisch gewählt und
sind damit nicht legitimiert.
Die Deutschen zahlen jährlich Milliarden an die EU, und das bei dedutlich über zwei Billionen Euro Schulden.
Die Souveränität der Nationalstaaten wird ausgehebelt.