Die Gastro-Lobby ist gescheitert — foodwatch

Ein Riesenerfolg: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig müssen auch die Behörden des letzten Bundeslandes in Deutschland ihren Widerstand gegen unsere Mitmach-Plattform „Topf Secret“ aufgeben. Die Rechtslage ist nun bundesweit klar: Verbraucher:innen haben ein Recht auf Zugang zu den Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen, die bisher geheim gehalten wurden. Ab sofort kann jede:r die Hygiene-Berichte von Restaurants, Bäckereien und anderen Betrieben einsehen, erfragen und auf „Topf Secret“ veröffentlichen. Machen Sie jetzt mit: Klicken Sie sich durch, stellen Sie Ihren Antrag zu einem Betrieb Ihrer Wahl und schaffen Sie damit Transparenz bei Lebensmittelkontrollen!  
  Hier klicken & Bericht anfordern!  
  Hallo sylvia linnenkohl, Wissen Sie, wie sauber es in Ihrem Lieblingsrestaurant zugeht? Ob in der Backstube der Konditorei um die Ecke regelmäßig geputzt wird? Höchstwahrscheinlich nicht. Zwar kontrollieren die Behörden örtlich ansässige Lebensmittelbetriebe. Aber die Ergebnisse dieser Kontrollen bleiben in der Regel streng geheim.

Mit der Mitmach-Plattform „Topf Secret“ wollten wir 2019 Licht ins Dunkel bringen. Mit wenigen Klicks können dort Bürger:innen die Berichte amtlicher Kontrollen bei den zuständigen Behörden anfragen und später veröffentlichen.

Nach dem Start des Portals stellten zehntausende Bürger:innen einen Antrag. Einige erhielten Einblick in Berichte mit teils ekelerregenden Details, wie Kakerlaken in der Backstube oder massiver Schimmelbefall an Küchenwänden. Ein Teil der Antragsteller:innen bekam von den Behörden hingegen überhaupt keine Rückmeldung – oder haarsträubende Antworten: Manche Ämter erklärten sich überlastet, manche drohten mit Gebühren in vierstelliger Höhe, andere sabotierten den Antragsprozess, indem sie Einblick in die Kontrollberichte nur persönlich in den Behörden-Räumen gewährten – inmitten der ersten Corona-Welle.

Auch die betroffenen Betriebe machten mobil gegen die Transparenz-Plattform – unterstützt durch den Gastro-Lobbyverband DEHOGA. Bundesweit reichten sie Klage ein, worauf sich einige Behörden ausruhten. Diese wollten die Kontrollberichte erst herausgeben, wenn die Rechtslage geklärt ist.

In den folgenden Monaten haben Gerichte in ganz Deutschland die Klagen nach und nach abgeschmettert. Zuletzt urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass auch die Kontrollberichte in Schleswig-Holstein herauszugeben sind. Gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben Bürger:innen ein Recht auf Zugang zu den Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen. Die Rechtslange ist endlich geklärt!

Machen Sie jetzt mit: Stellen Sie Ihren eigenen Antrag auf „Topf Secret“.  
  Klicken zu Topf Secret  
  Verbraucher:innen haben ein Recht darauf zu erfahren, ob ein Lebensmittelbetrieb pfuscht oder nicht. Dänemark zeigt, wie es geht: Dort erfährt man direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung dieses „Smiley-Systems“ im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Unternehmen halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent. In Deutschland bleibt die Beanstandungsquote seit Jahren konstant bei etwa 25 Prozent. Je mehr Menschen bei „Topf Secret“ mitmachen, desto größer ist der Druck auf die Behörden – und damit auch auf die Politik: Sie muss – wie in Dänemark – die Betriebe per Gesetz verpflichten, die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen pro-aktiv zu veröffentlichen. Das entlarvt die Schmuddelbetriebe – und beseitigt den Wettbewerbsnachteil für die vielen sauberen Unternehmen, die Mühe und Geld in Hygiene investieren – wovon aber niemand etwas mitbekommt.

Werden Sie jetzt mit uns gemeinsam aktiv und stellen Sie Ihren Antrag auf „Topf Secret“!  
  Hier Kontrollbericht anfragen  
  Vielen Dank und herzliche Grüße
Ihr Dario Sarmadi
Pressesprecher & Öffentlichkeitsarbeit  
Jetzt Newsletter teilen

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s