Hier ein Beispiel…:
Werte Damen und Herren:innen,
da seit geraumer Zeit von Seiten der Bundes-ReGIERung ziemlich inflationär mit dem Begriff „REICHSBÜRGER“ umgegangen wird und schon eine vom BUNDesnarrativ nur gering abweichende EIGENE Meinung zu einer Denunzierung als eben solch ein sogar „gefährlicher REICHSBÜRGER“ führt, was ich am eigenen Leib erfahren durfte, weil ich einige ältere Sätze bekannter POlitiker bezüglich der fehlenden Souveränität Deutschlands zitierte (Gabriel, Schäuble, Trittin, uvm.), möchte ich als MENSCH von IHNEN gerne eine GENAUE DEFINITION des Begriffs des imaginären und sogenannten „REICHSBÜRGER“ haben, damit es endlich einmal klare Vorgaben gibt, auf die man bei einem begründeten VERDACHT auf Rufmord, sprich Üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) zurück greifen und zur Not gerichtlich vorgehen kann!
c.f. Maxine Musterfrau
Definition:
Was ist eine Rufschädigung?
Laut Definition werden beim Rufmord oder einer Rufschädigung Behauptungen verbreitet, die das Ansehen einer Person beeinträchtigen sollen. Solch gezielte…
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