Corona-Bußgelder in Bayern müssen zurückgezahlt werden — esistallesda

Der Corinna-Fasching ist in Bayern um eine Episode reicher, aber diesmal eine erfreuliche.

Bürger, die zwischen 1. und 19. April 2020 gegen die Corinna-Schikanen verstießen und mit Bußgeldern abgestraft wurden, können diese nun zurückfordern.

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