Der Corinna-Fasching ist in Bayern um eine Episode reicher, aber diesmal eine erfreuliche.
Bürger, die zwischen 1. und 19. April 2020 gegen die Corinna-Schikanen verstießen und mit Bußgeldern abgestraft wurden, können diese nun zurückfordern.
Der Corinna-Fasching ist in Bayern um eine Episode reicher, aber diesmal eine erfreuliche.
Bürger, die zwischen 1. und 19. April 2020 gegen die Corinna-Schikanen verstießen und mit Bußgeldern abgestraft wurden, können diese nun zurückfordern.