Archiv der Kategorie: fracking

Neuigkeit zur Petition Fracking-Vorbereitungen in Bayern – Bundesregierung subventioniert Fracking-Konzerne

https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/18757343

Sonja Schuhmacher

Weiden, Deutschland

11. Dez. 2016 — Liebe UnterstützerInnen,
in Bayern wird nicht gefrackt“, behaupten verantwortliche Politiker gern. Tatsächlich werden aber in Bayern auf einer Fläche von knapp 10.000 Quadratkilometern derzeit Erkundungen vorgenommen, Bohrungen vorbereitet und/oder seismische Untersuchungen durchgeführt.
Betroffen sind folgende Gebiete:
– Schwaben
– Salzach-Inn
– Grafing und Grafing Süd
– Mindelheim
– Weiden
– Egmating
– Schongau
– Starnberger See
– Aubach
Die beteiligten Fracking-Konzerne sind unter anderem:
– Wintershall AG (BASF)
– Rohöl-Aufsuchungs AG (unter Beteiligung von E.ON)
– Rhein Petroleum GmbH (im Besitz der niederländischen Tulip Oil unter Leitung des Ex-Shell-Managers Roelof Platenkamp)
– Naab Energie (im Besitz von Rose Petroleum, einer britischen Briefkastenfirma)
– DEA Deutsche Erdöl AG (im Besitz des russischen Oligarchen Michail Fridman)

Nähere Informationen zur Anfrage des Grünen Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann zu den Fracking-vorbereitenden Aktivitäten in Bayern finden Sie hier:
http://www.ludwighartmann.de/fracking-in-bayern-neue-entwicklungen/

Was Sie tun können:
– Wenn Sie in einem der betroffenen Gebiete wohnen und sich einer Bürgerinitiative anschließen oder eine BI gründen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bund Naturschutz in Ihrer Nähe.
https://www.bund-naturschutz.de/bund-naturschutz/organisation/kreisgruppen-ortsgruppen.html
– Wenden Sie sich an Ihre Kommunalpolitiker vor Ort (z. B. im Kreistag) und fordern Sie sie auf, Transparenz über die Aktivitäten des Unternehmens herzustellen.
– Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, erlauben Sie keinesfalls seismische Erkundungen. Wirken Sie auf Ihre Gemeinde und Ihre Nachbarn ein, dies ebenfalls nicht zuzulassen.

Offensichtlich bietet uns das Fracking-Gesetz der Bundesregierung nicht den erhofften Schutz vor der Zerstörung unserer Landschaft, der Vergiftung unseres Wassers und der Gefährdung unseres Klimas.
Skandalös ist, dass die Bundesregierung jährlich 4,75 Millionen Euro unserer Steuergelder für die „Fracking-Forschung“ ausgeben will – wie eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Hubertus Zdebel ergab.
http://www.scharf-links.de/42.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=58348&tx_ttnews%5Bcat%5D=44&cHash=57335f36c7
„Darunter sind auch Mittel für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzte Expertenkommission“, so Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Dies ist eine skandalöse, indirekte Subventionierung der Konzerne.“ Auch für „den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort“ sind Gelder eingeplant – also Werbung für Fracking auf unsere Kosten.
Wir von Abgefrackt – Bündnis Weidener Becken gegen Fracking – finden uns damit nicht ab. Wir verfolgen weiter unser Vorhaben, unser gutes Umwelt-Recht einzuklagen – d.h. das Recht auf Information, (echte) Beteiligung und den Zugang zu Gerichten, solange noch alle Optionen offen sind, um uns gegen schädliche Großprojekte wie Fracking zu wehren.
Helfen Sie uns, geltendes internationales Umweltrecht auch in Deutschland umzusetzen mit einer Beschwerde vor der UN in Genf!
Die Aarhus Konvention Initiative sammelt für eine weitere Klage (Beschwerde/ Complaint), um einen Plan für Öl- und Gas-Suche und eine dazugehörige bundesweite Strategische Umweltprüfung bei Fracking überhaupt erst zu erhalten. Dafür haben wir zusätzlich ein Aarhus-Rechtsgutachten beim Ökobüro Wien bestellt.
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
(Konto der Anwaltskanzlei Günther)
Spenden über PayPal:
An Freunde verschicken für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.
Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen.
Eine Übersicht über die bisherigen und geplanten Ausgaben aus dem Rechtshilfefonds finden Sie hier:
http://aarhus-konvention-initiative.de/wortpresse/wp-content/uploads/2015/03/20161116_Einnahmen_Ausgaben_Petition_Andere.pdf

Herzliche Grüße
Ihre Sonja Schuhmacher


 

 

Werbung

Neuigkeit zur Petition: DEA zu #Schwedeneck: Eine Antwort, die keine ist

https://www.change.org/p/dipl-ing-thomas-rappuhn-dea-konzernchef-thomas-rappuhn-keine-%C3%B6lf%C3%B6rderung-in-schwedeneck/u/18331442

Prof. Dr. Linda Maria Koldau

Schwedeneck, Deutschland

2. Nov. 2016 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

am 20. Oktober 2016 habe ich DEA-Chef Thomas Rappuhn gebeten, uns doch endlich auf unseren Offenen Brief mit den 7 Fragen vom 22. September 2016 zu antworten (siehe https://haendewegvonschwedeneck.wordpress.com/aktuelles/) und uns einen Termin für die Übergabe unserer Petition für Schwedeneck zu geben.

Nun ist eine Antwort gekommen – die keine Antwort ist.

Geschrieben haben uns Kommunikationsmanager Dr. Olaf Mager und Pressesprecher Derek Mösche. Keine unserer 7 Fragen wird in dem Schreiben dieser beiden Kommunikationsexperten beantwortet. Unsere Bitte an den Vorstandsvorsitzenden, uns einen Termin für die Übergabe der Petition zu übergeben, wird weiterhin ignoriert.

Offensichtlich will die DEA mit allen Mitteln verhindern, dass durch eine Übergabe unserer Unterschriften die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Projekt Schwedeneck gelenkt wird.

Und die 7 Fragen? Ihre „Antwort“ hätten sich die Pressesprecher des Konzerns sparen können. Sie schreiben:

„Ihren ‚Offenen Brief‘ haben wir erhalten. Seien Sie bitte versichert, dass wir die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen. Die DEA Deutsche Erdoel AG ist hohen Umweltstandards verpflichtet. Die Prüfung zur Wiederaufnahme der Förderung aus dem Feld Schwedeneck-See ist noch nicht abgeschlossen. In die Bewertung fließen auch Ergebnisse aus der Lagerstättenanalyse und wirtschaftliche Parameter ein. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können wir ausschließen, dass das Fracking-Verfahren zur Anwendung kommen würde. Gerne werden wir Sie über unsere Überlegungen auf dem Laufenden halten.“

Damit sagen sie – nichts.

Ist es für die DEA so schwer zu erklären, warum der Konzern für ein Öl-Restvorkommen, das gerade mal die Ladung eines einzigen Supertankers füllen würde, eine Bohrstation, eine Pipeline, einen Verladebahnhof und gegebenenfalls sogar neue Straßen bauen würde?
Ist es für die DEA so schwer zu erklären, welches Material sie verwenden will, um Umwelt und Bevölkerung diesmal vor den Schäden zu schützen, die die DEA bereits in anderen Förderungsgebieten verursacht hat?

„Bereits zum jetzigen Zeitpunkt können wir ausschließen, dass das Fracking-Verfahren zur Anwendung kommen würde.“ Das klingt – mal abgesehen vom Konjunktiv, der sprachlich eine Tür offenhält – schön und beruhigend. Die Pressesprecher der DEA wissen jedoch, dass solche Zusagen, sogar schriftlich, angesichts der aktuellen Rechtslage nichts wert sind.
Wir haben die DEA gebeten, uns zu erklären, inwiefern die Förderung eines lächerlich kleinen Restvorkommens wirtschaftlich sein kann, wenn der Konzern tatsächlich seine Zusage hält und die ölreiche Gesteinsschicht unter dem Restvorkommen nicht durch Fracking ausbeutet. Die Antwort? Sie wird uns verweigert.

Wir haben die DEA gebeten, uns darzulegen, wie sie angesichts der hohen Risiken einer Ölförderung in einem instabilen Altförderungsgebiet mit mehreren nicht identifizierten Bohrschlammgruben, verhindern will, dass es neuerlich zu Störfällen mit erheblichen Konsequenzen für Umwelt und Bevölkerung kommt. Die Antwort? Schweigen.

Wir haben die DEA gebeten, uns zu erklären, wie sie im Falle solcher Schäden haften wird. Die Antwort? Schweigen.

Warum fällt es dem Ölkonzern DEA und ihrem Chef Thomas Rappuhn so unglaublich schwer, auf klare Fragen eine Antwort zu geben? Warum wird unsere mehrfache Bitte, uns einen Termin für die Übergabe der Petition zu geben, einfach ignoriert?

Mit solchen „Antworten“, die keine Antworten sind, schadet der DEA-Konzern seinem öffentlichen Image enorm.

Wir bleiben dran: Die nächste Bitte an Konzernchef Thomas Rappuhn, auf unsere 7 Fragen zu antworten und uns einen Termin für die Übergabe der Petition zu geben, ist soeben in die Post gegangen (siehe unten).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße,

Prof. Dr. Linda Maria Koldau
1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“

Hier unser neuester Brief an DEA-Vorstandsvorsitzenden Thomas Rappuhn:

Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender Rappuhn,

Ihre Mitarbeiter Dr. Olaf Mager und Derek Mösche haben mir auf meinen Brief vom 20. September 2016 geantwortet – jedoch keine der sieben Fragen beantwortet, die ich Ihnen und dem Konzern DEA im Namen der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“ in unserem Offenen Brief vom 22. September gestellt habe. Das Schreiben der beiden Pressesprecher sagt nichts aus und ignoriert unsere Fragen.

Ich hänge Ihnen diesen Brief noch einmal an und bitte Sie, eine klare und verbindliche Beantwortung der sieben Fragen zu veranlassen.

Ferner bitten wir Sie erneut darum, uns einen Termin für eine persönliche Übergabe unserer Petition „Keine Ölförderung in Schwedeneck“ zu geben.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Prof. Dr. Linda Maria Koldau
1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“


 

 

Neuigkeit zur Petition: Windgas – die saubere Alternative zu Fracking funktioniert!

https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/18243755

Sonja Schuhmacher

Weiden, Deutschland

24. Okt. 2016 — Liebe Fracking-GegnerInnen,
heute habe ich eine erfreuliche Nachricht für Sie: Windgas, die saubere und machbare Alternative zum schmutzigen Geschäft mit Fracking, geht an Netz! Oft mussten wir uns von Politikern die Behauptung anhören, Windgas oder Power-to-Gas sei nicht marktreif, das funktioniere nicht. Der Beweis, dass es praktisch sehr gut funktioniert, wurde nun in Haßfurt erbracht!
Die Kosten für die Power-to-Gas-Anlage im fränkischen Haßfurt beliefen sich auf magere 2 Millionen Euro – ein geringer Betrag im Vergleich zu den Milliarden-Subventionen für klimaschädliche fossile Brennstoffe.
Hören wir auf, überschüssigen Strom ins Ausland zu exportieren – 2015 hatte Deutschland einen Rekordstromüberschuß von über 60 Terawattstunden. Skandalös ist es auch, Erneuerbare Energien einfach abzuschalten, während Kohlekraftwerke munter weiterlaufen. Viel sinnvoller ist es, den erneuerbaren Überschuss in Gas umzuwandeln und ins Gasnetz einzuspeisen. Damit lassen sich bis zu 90 dunkle windarme Tage überbrücken! Eine geniale Lösung für eine saubere, lebenswerte Zukunft.
Jetzt sollte unsere Regierung in diese Zukunftstechnologie investieren, die uns und unseren Kindern mehr Sicherheit, Unabhängigkeit und Klimafreundlichkeit bringt. Aber solange das nicht geschieht, können wir die Energie- und Wärmewende auch selber in die Hand nehmen – so wie 14.000 Greenpeace-Energy-Kunden, die für ihre Heizung bereits heute Windgas beziehen.
20.10.2016 | Pressemeldung
Premiere: Power-to-Gas-Anlage bietet Regelenergie im lokalen Stromnetz
Neuartiger Windgas-Elektrolyseur von Greenpeace Energy und Stadt Haßfurt nimmt offiziell Betrieb auf
Nach einem mehrwöchigen erfolgreichen Testlauf nimmt der neuartige Windgas-Elektrolyseur der Städtischen Betriebe Haßfurt und des Hamburger Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy heute seinen Regelbetrieb auf. Die hochmoderne Anlage am Mainhafen wandelt überschüssigen Strom aus dem nahen Bürgerwindpark Sailershäuser Wald sowie aus weiteren Windenergie- und Solaranlagen in erneuerbaren Wasserstoff um, auch Windgas oder Power to Gas genannt. Pro Jahr wird der containergroße Elektrolyseur eine Million Kilowattstunden des Öko-Gases für die 14.000 proWindgas-Kunden von Greenpeace Energy ins Gasnetz einspeisen.
„Die Windgas-Technologie ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende“, sagt Greenpeace-Energy-Vorstand Nils Müller. „Wir betreten heute zugleich technisches Neuland: Denn unser extrem reaktionsschneller Elektrolyseur hilft dabei, sowohl das lokale Stromnetz als auch das übergeordnete Verteilnetz zu stabilisieren. In Deutschland und wohl auch weltweit ist dies ein absolutes Novum. Wir tragen so zu einer sicheren Stromversorgung in einer erneuerbaren Energie-Welt bei.“
Der in der fränkischen 14.000-Einwohner-Stadt eingesetzte 1,25-Megawatt-Elektrolyseur von Siemens gehört zur neuesten Generation: Die PEM-Anlage (PEM = polymer electrolyte membrane) produziert nicht nur Wasserstoff, sondern verhindert auch Ausfälle im lokalen Stromnetz, wo Erzeugung und Verbrauch immer im Gleichgewicht bleiben müssen.
Möglich macht das die Steuerungssoftware der Firma Next Kraftwerke, die den Elektrolyseur mit anderen Anlagen zu einem „Virtuellen Kraftwerk“ zusammenschaltet. Binnen Millisekunden reagiert der Elektrolyseur auf Leitsignale und fährt seine Leistung hinauf oder herunter – bietet also Regelleistung zur Netzstabilisierung. Diese Bereitstellung sogenannter Flexibilität auf lokaler wie regionaler Ebene ist derzeit einzigartig – wird aber in Zukunft in einem erneuerbaren Energiesystem unverzichtbar sein.
„Wir gehen als innovatives Stadtwerk bei Windgas und mit neuen Technologien im Dienste der Energiewende voran“, sagt der Haßfurter Stadtwerk-Chef Norbert Zösch bei der Einweihung des Elektrolyseurs. Bislang zögert die Politik, Windgas die nötige Unterstützung zu gewähren. Dabei zeigen Studien, dass Windgas nicht nur im Strombereich unverzichtbar ist, sondern zudem als einzige Technologie die nötigen Kapazitäten bietet, um in Zukunft auch im Verkehrssektor, in der Wärmeversorgung oder in der Chemieindustrie die CO2-Emissionen drastisch zu senken.
Lesen Sie weiter:
http://www.greenpeace-energy.de/presse/artikel/article/neuartiger-windgas-elektrolyseur-von-greenpeace-energy-und-stadt-hassfurt-nimmt-offiziell-betrieb-au.html
Und wie immer unsere Bitte: Um gegen das Fracking-Ermöglichungsgesetz der Bundesregierung und die geplanten Kohlestrom-Montertrassen vorzugehen, bereiten wir UmweltaktivistInnen aus Nordostbayern eine Beschwerde vor dem Aarhus-Komitee vor.
Die Stellungnahme unserer Rechtsanwältin Dr. Rhoda Verheyen zur Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/ ist bereits fertig. Sie ist die Basis unserer Beschwerde.
Wir rechnen damit, dass der Weg nach Genf insgesamt, inklusive Gutachten, Übersetzungen usw. circa 60.000 Euro kosten wird. Wir haben bereits dank Ihrer Hilfe über diese Petition weit mehr als 20.000 Euro gesammelt, weitere Spenden kamen von Bürgerinitiativen. Für Ihre bereits eingegangen Spenden herzlichen Dank!
Bitte tragen Sie auch weiterhin so großzügig zum Gelingen unseres gemeinsamen Vorhabens bei!
Herzlichst Ihre Sonja Schuhmacher
Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen!
Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Treuhandkonto
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
Spenden über PayPal:
für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das?
Einloggen
(E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben.
Das Geld wird sicher versendet.


 

 

Neuigkeit zur Petition: Klimapolitik ist Rohrkrepierer

https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/17965844

Sonja Schuhmacher

Weiden, Deutschland

26. Sep. 2016 — Liebe UnterstützerInnen,
die Bundesregierung ist im Begriff das Pariser Klimaabkommen zu ratifizieren, betreibt aber gleichzeitig eine Klimapolitik, die man nur als „Rohrkrepierer“ bezeichnen kann, wie Prof. Quaschning von der HTW Berlin in einer mitreißenden Rede erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=pgmPy_IORlk
Wir können 100 Prozent Erneuerbare schaffen – wir – 81 Millionen Bundesbürger – haben schließlich 5 Billionen Euro auf der hohen Kante, um ein Vielfaches mehr als die von Pleite bedrohten, rückständigen Kohlekraftkonzerne. Mit Bürgerbeteiligung lässt sich auch der benötigte Windkraftausbau an Land hinbekommen, denn Anwohner, die an einer Windkraftanlage verdienen, gehen selten auf die Barrikaden.
Doch statt die dringend benötigten Maßnahmen zu ergreifen, halten SPD und CDU/CSU am fossilen Kurs fest, bescheren uns weiter hohe Methanemissionen aus Erdgasförderung, planen gar, Fracking-Gas zu importieren. Zugleich will man uns weismachen, die Energiewende sei teuer – dabei gibt Deutschland jährlich 60-80 Milliarden Euro für den Import fossiler Brennstoffe aus. Wenn wir Bürger uns das weiter gefallen lassen, steuern wir auf eine 3-Grad-Welt zu.
Was heißt das? Eine um 3 Grad wärmere globale Durchschnittstemperatur bedeutet: Küstenstädte stehen unter Wasser, Anbauflächen werden zerstört, die Welternährung ist gefährdet, Stürme, Starkregen, Überflutungen, Dürren drohen, jede 6. Spezies ist vom Aussterben bedroht, jeder 6. Mensch auf der Flucht.
Damit die Klimaschutzbewegung stark wird, muss die Öffentlichkeit regelmäßig über die Gefahren des Klimawandels informiert werden. Daher meine Bitte: Unterschreiben Sie auch meine Petition: „Berichten Sie wöchentlich über den Klimawandel“ oder werben Sie im Freundeskreis dafür:
https://www.change.org/p/klaus-brinkb%C3%A4umer-berichten-sie-w%C3%B6chentlich-%C3%BCber-den-klimawandel
Um gegen das Fracking-Ermöglichungsgesetz der Bundesregierung und die geplanten Kohlestromtrassen vorzugehen, bereiten wir UmweltaktivistInnen aus Nordostbayern außerdem eine Beschwerde vor dem Aarhus-Komitee vor.
Die Stellungnahme unserer Rechtsanwältin Dr. Rhoda Verheyen zur Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes http://aarhus-konvention-initiative.de/aarhus-stellungnahme-umweltrechtsbehelfsgesetz/ ist bereits fertig. Sie ist die Basis unserer Beschwerde.
Wir rechnen damit, dass der Weg nach Genf insgesamt, inklusive Gutachten, Übersetzungen usw. circa 60.000 Euro kosten wird. Wir haben bereits dank Ihrer Hilfe über diese Petition mehr als 20.000 Euro gesammelt. Für Ihre bereits eingegangen Spenden herzlichen Dank!
Bitte tragen Sie auch weiterhin so großzügig zum Gelingen unseres gemeinsamen Vorhabens bei!
Herzlichst Ihre Sonja Schuhmacher

Bitte beachten Sie: Ein Rechtshilfefonds darf KEINE Spendenquittungen ausstellen!
Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Treuhandkonto
Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde
IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01
BIC: DRESDEFF200
Commerzbank AG
Spenden über PayPal:
für Spender kostenlos.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online
Wie geht das?
Einloggen
(E-Mail und Geld senden auswählen).
E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben
aarhus-konvention-initiative@gmx.de
Betrag eingeben.
Das Geld wird sicher versendet.


 

 

Neuigkeit zur Petition: GABRIEL ist rücktrittsreif!

https://www.change.org/p/b%C3%BCrgerklage-gegen-ceta/u/17828474

Marianne Grimmenstein

Deutschland

11. Sep. 2016 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der CETA-Klage,

SPD-Parteivorstand unter der Führung von Gabriel sagt ja zu CETA am 5.September 2016 trotz ablehnender Haltung der SPD-Basis. Der SPD-Vorstand hat den Leitantrag zum EU-Kanada Abkommen mit einer Gegenstimme gebilligt.

http://www.taz.de/!5333384/

CETA öffnet trotz geringen Nachbesserungen für Investoren ein SCHLARAFFENLAND und für die Bevölkerung der EU bewirkt eine TRAGÖDIE.

Artikel 8/10 (1) Seite 104 „Behandlung von Investoren und erfassten Investitionen“ in CETA:
„1. Nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gewährt jede Vertragspartei in ihrem Gebiet den erfassten Investitionen der anderen Vertragspartei sowie Investoren in Bezug auf ihre erfassten Investitionen
eine gerechte und billige Behandlung sowie VOLLEN SCHUTZ und volle Sicherheit.“

Artikel 8/13 (1) Seite 109 Transfers in CETA
„1. Die Vertragsparteien gestatten, dass sämtliche Transfers im Zusammenhang mit einer erfassten Investition OHNE BESCHRÄNKUNG oder VERZÖGERUNG in einer frei konvertierbaren Währung zu dem am Tag des Transfers am Markt geltenden Wechselkurs erfolgen.“

Damit eröffnen wir den größten Geldwäsche-Salon der Welt für mafiöse Kräfte.

Hier können Sie im Text von CETA nachlesen, was Sie interessiert.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-vorschlag-fuer-einen-beschluss-ueber-die-unterzeichnung-des-wirtschafts-und-handelsabkommens-zwischen-kanada-und-der-eu,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

In den ersten 110 Seiten gibt es schon vier Ausschüsse, die ohne demokratische Legitimation sehr viel Macht erhalten:

1. Gemischter CETA-Ausschuss
2. Gemischter Verwaltungsausschuss
3. Gemischter Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich
4. Ausschuss für Dienstleistungen und Investitionen

Wer die Mitglieder dieser Ausschüsse sein sollen, ist gar nicht festgelegt. Höchstwahrscheinlich nur die Vertreter bzw. Verbündeten der Konzerne.

Ein Regulierungsrat wird die „wirksame Überwachung der im Rahmen des Abkommens eingegangenen Verpflichtungen gewährleisten… Die sich aus dem Abkommen ergebenen Pflichten werden auf allen staatlichen Ebenen bindend sein.“ (Quelle: Rat der EU vom 17.Juni 2013 Nr.11103/13)

Diese Ausschüsse erhalten so viele Befugnisse, dass die Parlamente und so auch unsere Abgeordneten auf allen Ebenen auf die Spielregeln der Wirtschaft gar keinen Einfluss mehr haben.

In einer Kurzsynopse stellt die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW (ASJ NRW) die Roten Linien des SPD Parteikonvents vom September 2014 und des Parteitages vom Dezember 2015 dem vorliegenden CETA-Vertrag gegenüber. Ziel ist es, den Mitgliedern des SPD Parteikonvents am 19.09.2016 eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, um CETA doch abzulehnen.

https://assets02.nrwspd.net/docs/doc_67308_2016910183659.pdf

Die Pressemitteilung von ASJ NRW lohnt sich auch zu lesen.
https://assets02.nrwspd.net/docs/doc_67309_2016910185124.pdf

Der EU-Fahrplan zu CETA sieht momentan so aus: „Nach derzeitiger Planung sollen die Beschlüsse des Rates über den Abschluss sowie die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung am 18. Oktober 2016 im Rat für Allgemeine Angelegenheiten angenommen werden, um das Abkommen auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober 2016 zu unterzeichnen.“

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-07-06_kurzmitteilung_zu_ceta.pdf

Deshalb rechnen wir mit einer baldigen mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht.

In sieben Großstädten finden Demonstrationen gegen CETA am 17.September gleichzeitig statt: Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart.

http://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/demos-gegen-ceta-und-ttip-am-17-september-2016.html

Bitte machen Sie mit!

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein


 

 

DEA-Konzernchef Thomas Rappuhn: Keine Ölförderung in Schwedeneck!

https://www.change.org/p/dipl-ing-thomas-rappuhn-dea-konzernchef-thomas-rappuhn-keine-%C3%B6lf%C3%B6rderung-in-schwedeneck

Mein Name ist Linda Maria Koldau. Früher war ich Professorin für Kulturgeschichte, heute arbeite ich hauptberuflich in der Tierheilkunde und engagiere mich ehrenamtlich im Umwelt- und Tierschutz. Seit Jahren lebe ich an der Küste von Schwedeneck – in einer atemberaubend schönen Region mit geschützten Tierarten, zahlreichen Biotopen und Schleswig-Holsteins höchster Steilküste. An der Südküste der Eckernförder Bucht gelegen, gehört unsere Küste zu den europäischen Natura 2000-Schutzgebieten.

Nun droht ein Ölkonzern, diese einmalige Landschaft zu zerstören. Ausgerechnet hier will die DEA nach Öl bohren – und seit der Verabschiedung des Fracking-Gesetzes vor einigen Wochen hat sie sogar das formale Recht dazu, hier zu fracken, wie es die DEA hier bereits bei der früheren Ölförderung bis zum Jahr 2000 mindestens 26 Mal getan hat. Diesen Herbst – also in wenigen Wochen – entscheidet die DEA, ob sie ihre Lizenz wahrnimmt, die sie 2013 von Umweltminister Robert Habeck (Bündnis 90/Grüne) erhalten hat.

Worum geht es eigentlich? Um sage und schreibe 400.000 Tonnen Öl – das ist gerade mal eine Supertanker-Ladung. Dieses bisschen Öl ist das Restvorkommen im Feld Schwedeneck-See, das die DEA fördern will – will sie dafür wirklich eine Bohrstation, eine Pipeline und einen Verladebahnhof bauen? Oder soll, wenn schon alles steht, anschließend doch noch gefrackt werden? Formalrechtlich lässt sich die Ölförderung in Schwedeneck kaum noch verhindern. Unternehmensintern steht aber die Entscheidung noch an, ob die DEA den Bohrstättenantrag stellen wird.

Wir, die Bürger in der betroffenen Region, sagen: Nein! Nein zur Ölförderung im Naturschutzgebiet Schwedeneck – nein zu den enormen Risiken, die dieses Projekt für unsere Gesundheit, unser Trinkwasser, unsere gesamte Existenz hier in Schwedeneck birgt.

Bitte unterstützen Sie uns darin, der DEA ihre gesellschaftliche Verantwortung vor Augen zu führen und eine Ölförderung in Schwedeneck zu verhindern. Hier finden Sie unseren Petitionsbrief an DEA-Chef Thomas Rappuhn.

Danke und herzliche Grüße aus Schwedeneck

Prof. Dr. Linda Maria Koldau

Diese Petition wird versendet an:

  • Vorstandsvorsitzender, Deutsche Erdöl AG (DEA)
    Dipl.-Ing. Thomas Rappuhn

Neuigkeit zur Petition Scharfe Kritik – in Kürze Ihre Einwendung schicken

https://www.change.org/p/nord-europas-gr%C3%B6%C3%9Fte-und-riskanteste-baustelle-mitten-in-einer-urlaubsregion-rettet-unsere-ostsee/u/17252486

BELTRETTER

12. Juli 2016 — Liebe Unterstützer,

Sie haben uns bereits mit Ihrer Unterschrift geholfen und haben es daher verdient, regelmäßig informiert zu werden.

Der NABU kritisiert jetzt heftig und scharf das Verhalten der Kieler Landesregierung in Sachen Belttunnel-Planung. Und tatsächlich sieht es so aus, als sollten die Rechte der Betroffenen (und mit Blick auf das Gigaprojekt Belttunnel kann man vielleicht von allen Deutschen als Betroffene sprechen) ausgehebelt werden. In Kürze werden wir BELTRETTER eine Internet-Seite zur Verfügung stellen, mit der jeder einfach und schnell bis zum 26. August sein eigenes Widerspruchsschreiben erstellen kann. Und es wäre großartig, wenn auch Sie das täten. Denn: Je mehr so genannte „Einwendungen“ es dann gibt, desto unwahrscheinlicher wird der Bau von Belttunnel und Güterbahnschneise.

Ihr BELTRETTER Team

NABU kritisiert Vorgehen beim Fehmarnbelt: Einwendungsfrist fällt in die Ferienzeit

Der NABU hat die Vorgehensweise der schleswig-holsteinischen Landesregierung beim notwendig gewordenen Planänderungsverfahren für die Fehmarnbelt-Querung scharf kritisiert. Die Frist zur Stellungnahme innerhalb des laufenden Verfahrens mitten in die Ferienzeit aller Bundesländer zu legen, in der Gutachter, Rechtsanwälte und Mitarbeiter vom NABU und anderen Organisationen Urlaub fest geplant hätten, sei ein Affront. „Das Verhalten der Landesregierung Schleswig-Holstein ist ein Angriff auf die Beteiligungsrechte von Betroffenen und Verbänden. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die federführenden Sozialdemokraten mit wenig Rücksicht auf soziale Belange aller Beteiligten die Terminierung allein im Sinne des dänischen Vorhabenträgers vornehmen“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Nach Einschätzung des NABU sind die von Femern A/S vorgelegten Planergänzungen erneut löchrig und wurden erst durch die wohlwollende Mithilfe der schleswig-holsteinischen Verwaltung so optimiert, dass eine aktualisierte Fassung überhaupt noch rechtzeitig kurz vor Ferienbeginn ausgelegt werden kann.

Während die mehrere Tausend Seiten umfassenden Ordner vom 12. Juli bis zum 12. August 2016 eingesehen werden können, endet die Frist für Stellungnahmen am 26. August. Nötig geworden war eine Vielzahl von Ergänzungen seitens des Vorhabenträgers, da der Erörterungstermin in Kiel im November 2015 auch durch die kritische Bewertung des NABU grobe Mängel der angeblich einwandfreien Unterlagen von Femern A/S zu Tage gebracht hatte.

„Die Dänen stehen zeitlich enorm unter Druck und ausgerechnet die Landesregierung macht sich ungeniert zum Steigbügelhalter dänischer Interessen, statt die Interessen der Betroffenen zu schützen. Das ist skandalös“, so Miller. Entsprechend sei auch von einer im Kieler Verkehrsministerium angesiedelten Planfeststellungsbehörde, die gegenüber den Weisungen des Verkehrsministers gebunden ist, keine Unabhängigkeit zu erwarten.

Angesichts der extrem kurzen Fristen und immer komplexer werdenden Verfahren fordert der NABU seit Langem eine Anpassung von Planfeststellungsverfahren an die Realität. „Durch die Terminierung wird ganz offensichtlich darauf gehofft, dass weiterhin vorhandene, nicht zu beseitigende Schwachstellen des infrastrukturell überflüssigen und ökologisch hoch riskanten Projektes von uns übersehen werden. Denn die Sichtung und Bewertung von mehreren Metern Aktenordnern ist schon unter regulären Umständen eine Herausforderung. Angesichts ferienbedingter Abwesenheiten maßgeblicher Mitarbeiter und Gutachter wird es beinah unmöglich sein, in der nötigen und grundsätzlich auch möglichen Tiefe die Masse des neuen Materials mit den Originaldokumenten zu vergleichen und in adäquatem Umfang und entsprechender Qualität Stellung zu nehmen“, sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte des NABU. Allein die Übersicht der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen habe 135 Seiten.

Angesichts des zuvor veröffentlichten Inhaltsverzeichnisses geht der NABU davon aus, dass seitens des Vorhabenträgers bei Weitem nicht alle offenen Fragen erschöpfend beantwortet werden können. Weiterhin fehlt unter anderem eine europarechtlich vorgeschriebene „Strategische Umweltprüfung“ (SUP) möglicher Alternativen, wie zum Beispiel die Anbindung von Kopenhagen über die Jütlandroute.

Seit 2005 engagiert sich der NABU aktiv gegen Europas größtes Infrastrukturprojekt. Der NABU fordert angesichts eines nachweislich komplett fehlendenden Bedarfs und zahlreicher veränderter Parameter die Vertragsstaaten Deutschland und Dänemark auf, Artikel 22 des Staatsvertrages ernst zu nehmen und das Vorhaben endlich grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.

Beltretter | Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung
Wir sind beeindruckt und berührt. Schon sooo viele Menschen haben für die Zukunft und den Erhalt unserer ganzen Urlaubsregion…

 

 

 

 

Neuigkeit zur Petition: Herr „Umwelt“-Minister Habeck: Uns Bürgern reicht es!

https://www.change.org/p/rettet-schwedeneck-keine-%C3%B6lf%C3%B6rderung-im-gesch%C3%BCtzten-k%C3%BCstengebiet-der-eckernf%C3%B6rder-bucht/u/17204114

Prof. Dr. Linda Maria Koldau

Schwedeneck, Deutschland

7. Juli 2016 — Umweltminister Dr. Robert Habeck hat gestern verkündet, dass Schleswig-Holstein sich am Freitag nicht daran beteiligen wird, das umstrittene Fracking-Gesetz der Großen Koalition in den Vermittlungsausschuss des Bundesrats zu schicken. Aus Sicht von Minister Habeck reicht das Verbot des Frackings in „unkonventionellen“ Lagerstätten aus, um das Land vor Fracking zu schützen. Aufgrund der geologischen Bedingungen in Schleswig-Holstein bestehe – so der Minister – keine Gefahr, dass unter dem neuen Gesetz gefrackt würde.

Habeck hat 2013 in seiner Doppelrolle als Umweltminister und oberste Fachaufsicht des länderübergreifenden Bergamts (LBEG) mehreren Ölkonzernen die Genehmigung erteilt, in Gebieten, die insgesamt ein Drittel der Landesfläche Schleswig-Holsteins ausmachen, nach Öl zu suchen oder es zu fördern. Man sollte meinen, dass er sich deswegen mit den geologischen Bedingungen in Schleswig-Holstein auskennen würde, die er im Hinblick auf das neue Fracking-Gesetz ja als unproblematisch bezeichnet.
Auf die gestrige Frage des Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Breyer, in welchem Gestein denn diese Firmen nach Öl suchen, antwortete der Minister: „Das weiß ich nicht.“

Offensichtlich ist dem Minister also nicht bekannt, dass diejenigen Gebiete in Schleswig-Holstein, in denen eine Ölförderung nunmehr unmittelbar droht, zu den sogenannten „konventionellen“ Lagerstätten zählen – und dafür hat die Bundesregierung gerade eine Freikarte zum Fracking erteilt.
Minister Habeck zufolge ist das völlig in Ordnung – er jedenfalls erhebt gegen das Gesetz (gegen das alle seine dort anwesenden grünen Parteifreunde im Bundestag gestimmt haben) keinerlei Einspruch.

Als Umweltminister des Bundeslandes Schleswig-Holstein schien Minister Habeck bei der heutigen Diskussion nicht darüber informiert, dass in den Fördergebieten Schwedeneck, Waabs und Plön bereits früher vielfach gefrackt worden ist (https://landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0400/drucksache-18-0457.pdf). Auf ausdrückliche Rückfrage hin wurde das dann doch eingestanden – aber plötzlich hieß es, die Technologie habe sich ja inzwischen geändert, heute sei Fracking für das Ausschöpfen der Restvorkommen gar nicht mehr nötig.

Wie lange sollen wir Bürger noch für dumm verkauft werden?

Die Bundesregierung verabschiedet ein Fracking-Gesetz, das Fracking in Schleswig-Holsteins Lagerstätten ausdrücklich zulässt. Geschützte, hochsensitive Naturgebiete sind von „Umwelt“-Minister Habeck bereits der Ölaufsuche (und damit der klar intendierten Ölförderung) preisgegeben worden. Die DEA hat schriftlich erklärt, dass sie nicht fracken will – im klaren Bewusstsein, dass eine solche Erklärung juristisch keinerlei Wert hat. Im Betriebsstättenantrag Sterup dagegen sind für die erzwungene Herausgabe der Akten Sätze unkenntlich gemacht worden, die auf eine Fracking-Absicht der Firma Central Anglia hinweisen. Denn neben der Erdölförderung im Sandstein soll ausdrücklich auch in Kalksteinschichten gesucht werden, aus denen nur mittels Fracking Erdöl gewonnen werden kann.

Für wie dumm halten Politiker und ihre Behörden uns Bürger eigentlich?
Und: Wollen tatsächlich die Grünen, dass sie ein solcher „Umwelt“-Minister – zurzeit Kandidat für die Urwahl der Grünen – in Zukunft als Spitzenpolitiker auf Bundesebene repräsentiert? Wir können das nicht glauben und wollen es jedenfalls nicht!

Übrigens: Mit den 100 Bohrschlammgruben in Schleswig-Holstein geht der Umweltminister genauso nonchalant um. Unten finden Sie dazu eine aktuelle Pressemeldung, die alles sagt.
Wir Bürger sind gezwungen, mit unserem Auto jedes Jahr zum TÜV zu gehen, um zu prüfen, dass das Fahrzeug keine Gefahr für uns und unsere Umwelt wird. Mit den Bohrschlammgruben liegt bereits eine klar identifizierte Zeitbombe vor – aber Umweltminister Habeck verschließt die Augen und weigert sich, die konkrete Gefahr, die von diesen Bohrschlammgruben ausgeht, zu untersuchen und zu unterbinden. Stattdessen dürfen Ölfirmen in Gebieten, wo diese Zeitbomben ticken, Untersuchungen anstellen – und, wie gemäß der bisherigen Politik zu erwarten ist, in Kürze dann auch Öl fördern.

Uns Bürgern reicht es – das hier ist keine Politik mehr, denn Politik bedeutet Verantwortung. Stattdessen sollte man lieber von Verrat reden – Verrat an der Umwelt und somit an den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung.

Prof. Dr. Linda Maria Koldau
1. Sprecherin der Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“

Pressemeldung der PIRATEN
(derzeit die einzige Partei im schleswig-holsteinischen Landtag, die es wagt, den Umweltsünden der Regierung auf den Zahn zu fühlen)

„Patrick Breyer zu giftigem Bohrschlamm: Mit Intransparenz und Scheuklappen schützt man unser Wasser nicht“

Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Habeck berichtete heute dem Umweltausschuss des Landtags, dass das angekündigte Gutachten zur Prüfung von 100 Standorten potenziell giftigen Öl- und Bohrschlamms aus der Erdölförderung in Schleswig-Holstein erst in einem halben Jahr vorliegen soll. Altbohrungen soll der Gutachter nicht prüfen.

Nach Informationen der PIRATEN soll der Gutachter die Ablagerungen zudem nur lokalisieren, ohne ihre Gefahren zu untersuchen. Auch soll nur an vorher festgelegten Verdachtsorten gesucht werden, ohne die Bevölkerung zur Meldung noch unbekannter Altflächen aufzurufen.

Das Umweltministerium will nach uns vorliegenden Informationen hinter verschlossenen Türen ein Gespräch mit dem Gutachter und den Erdölkonzernen führen. Außerdem ist ein Erfahrungsaustausch mit dem niedersächsischen Umweltministerium geführt, wo schon seit langem systematisch nach giftigem Bohrschlamm aus der Erdölförderung gesucht wird.

Der Abgeordnete Patrick Breyer (PIRATEN): „Mit Intransparenz und Scheuklappen schützt man unser Wasser nicht! Bis heute werden die potenziell vergifteten Flächen geheim gehalten – selbst wo sie in Trinkwassereinzugsgebieten liegen. Vielfach werden nicht einmal die Eigentümer informiert. Anders als in Niedersachsen wird die Bevölkerung auch nicht aufgerufen, Hinweise auf noch unbekannte Altdeponien zu geben. Und bei den über 1.000 Altbohrungen wird weggesehen.
Umweltminister Habeck verharmlost die Risiken und wiegt die Bürger in falscher Sicherheit. Die Erdöl-Bohrschlämme vergiften unser Wasser jetzt noch nicht, aber das kann sich jederzeit ändern, und dann ist es zu spät. Schadstoffe bahnen sich nach und nach ihren Weg zu unserem Grundwasser, aus dem sich unser Trinkwasser speist. Das giftige Erbe der Ölförderung, die Umweltminister Habeck ernsthaft ‘vergleichsweise umweltverträglich’ nennt, ist bis heute völlig ungeklärt.“


 

 

Neuigkeit zur Petition: Beschwichtigende Briefe – wir bestehen auf klaren Antworten!

https://www.change.org/p/rettet-schwedeneck-keine-%C3%B6lf%C3%B6rderung-im-gesch%C3%BCtzten-k%C3%BCstengebiet-der-eckernf%C3%B6rder-bucht/u/17120960

Prof. Dr. Linda Maria Koldau

Schwedeneck, Deutschland

30. Juni 2016 — Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

herzlichen Dank an alle von Ihnen, die sich die Zeit genommen haben, den Bundestagsabgeordneten zu schreiben und sie zu bitten, sich für ein absolutes Fracking-Verbot einzusetzen!
Inzwischen erreicht uns die eine oder andere Antwort der Abgeordneten. Das sind schön formulierte Briefe mit einer Darstellung, was alles Großartiges erreicht worden ist: Die Politiker sind stolz auf das Gesetz und behaupten, es stelle einen bedeutenden Schutz von Umwelt und Bürgern dar.

Angesichts dieser Briefe sind viele Bürger selbstverständlich verunsichert – vielleicht ist es ja doch alles gut?
Ich habe deswegen unseren wissenschaftlichen Berater gebeten, zu einigen der Punkte, die als Erfolg dargestellt werden, Stellung zu nehmen. Sie finden unten den Brief eines Abgeordneten und den Kommentar unseres Experten dazu. Fazit: Für die Gebiete in Schleswig-Holstein, in denen verschiedene Konzerne bereits begonnen haben, eine Ölförderung vorzubereiten, besteht kein Schutz, weder gegen die konventionelle Ölförderung mit ihren massiven Gefahren, noch gegen Fracking.

Als „Normalbürgerin“ bin ich nicht Expertin genug, um die rhetorisch geschickt formulierten Briefe der Abgeordneten (die fast durchweg selbst keine Experten in Sachen fossile Energien sind) im Detail beurteilen zu können. Als Normalbürgerin wünsche ich aber klare Antworten, speziell zu der Region, in der wir leben und deren Interessen unsere Abgeordneten vertreten.
Darum habe ich gestern einem dieser Abgeordneten geantwortet und um klare Antworten zu klaren Fragen gebeten:

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

haben Sie besten Dank für Ihre ausführliche Antwort zum Fracking-Gesetz.

Die DEA hat zwar eine schriftliche Versicherung abgegeben, dass sie im Feld Schwedeneck-See die Fracking-Technologie nicht zur Anwendung bringen will. Allerdings hat uns das schleswig-holsteinische Umweltministerium bereits am 10. März 2016 darüber aufgeklärt, dass diese schriftliche Versicherung nicht bindend ist und darum letzten Endes nichts aussagt.

Bitte beantworten Sie mir die drei folgenden Fragen:

1. Ist die schriftliche Versicherung der DEA durch das Gesetz bindend geworden?
2. Die Küste Schwedenecks ist europäisches Natur- und Artenschutzgebiet. Schließt das Gesetz aus, dass im gesamten Gemeindegebiet (auch jenseits der 1km-Schutzzone von der Küste ins Binnenland) eine Anlage zur Anwendung von Fracking-Technologie aufgestellt werden darf?
3. Schützt das Gesetz uns davor, dass die DEA ihren Betriebsstättenantrag mit der Behauptung stellt, kein Fracking anwenden zu wollen, in einigen Jahren dann aber – unter günstigeren politischen Bedingungen z.B. durch CETA oder TTIP – doch Fracking einsetzt?

Für die Bürger im von der Ölförderung bedrohten Natur- und Artenschutzgebiet Schwedeneck hat das Gesetz nur einen Wert, wenn es die DEA davon abhält, im Herbst einen Betriebsstättenantrag zu stellen.

Es wird sich zeigen,
– ob die DEA einen solchen Antrag stellt,
– ob das Umweltministerium ihn auf der Grundlage des neuen Gesetzes ablehnt,
– oder ob das Umweltministerium dem Antrag (gemäß seiner bisherigen Linie) stattgibt und somit das Natur- und Artenschutzgebiet Schwedeneck einer langfristigen Ölförderung mit allen Risiken für Umwelt und Gesundheit preisgibt.

Bitte seien Sie so freundlich und senden Sie mir eine verbindliche Antwort auf die drei obigen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Wir Bürger in Schwedeneck sind gespannt, ob wir klare und verbindliche Antworten bekommen werden. Rhetorisches Geschick von Seiten unserer Politiker beeindruckt uns nicht – wir wünschen einen verbindlichen Schutz unserer Umwelt und damit unserer Lebensbedingungen.

Herzliche Grüße von der Eckernförder Bucht

Prof. Dr. Linda Maria Koldau

Hier der beschwichtigende Brief eines Bundestagsabgeordneten an einen Bürger:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich darf Ihnen versichern: Für Empörung besteht kein Anlass. Im Gegenteil! Die Koalitionsfraktionen haben ein Gesetz mit umfangreichen Verschärfungen zur Fracking-Technologie verabschiedet. Konventionelles sowie unkonventionelles Fracking waren bislang grundsätzlich erlaubt. Konventionelles Fracking (in Sandgesteinen) wird bereits seit über 40 Jahren in Deutschland betrieben, neue Methoden durch das unkonventionelle Fracking in komplexeren Gesteinen machten eine generelle Regulierung notwendig. Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn muss jedoch dabei in diesem sehr engen Rahmen weiter möglich sein, das ist verfassungsrechtlich geboten.

Folgende Punkte möchte ich hervorheben, die das gesamte Fracking-Gesetzespaket beinhaltet:
1. Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
2. Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
3. Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser.
4. Streichen der aus unserer Sicht willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
5. Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
6. Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl

Fracking jeglicher Art ist in besonders schützenswerten Gebieten durch diese Neuerung verboten, wie z.B. Wasserschutzgebieten, Einzugsgebiete natürlicher Seen, Entnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung etc. Unkonventionelles Fracking ist zu wirtschaftlichen Zwecken gänzlich verboten und nur wissenschaftlich durchgeführte Maßnahmen sind erlaubt. Die heute abgestimmte Novelle des Wasserschutzrechts soll Konflikte mit der Erdgasförderung beseitigen und eindeutig regeln. Da Sie explizit die Natura2000-Gebiete angesprochen haben, zitiere ich dazu aus dem Gesetzestext: „Für Natura 2000-Gebiete wird klargestellt, dass hier weder Anlagen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein mittels Aufbrechen dieses Gesteins unter hydraulischem Druck noch Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei solchen Maßnahmen anfällt, errichtet werden dürfen (§ 33 Absatz 1a BNatSchG).“

Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei den Wasser- und Bergschutzbehörden, die sich ebenso über die Empfehlung einer Expertenkommission hinweg setzen können.

Die Gesundheit der Bevölkerung und Umweltschutz haben somit stets Vorrang, da dem Fracking enge Grenzen gesetzt sind, wirksam kontrolliert wird und Entscheidungen transparent sind. Alles in allem also eine deutliche in Teilen erhebliche Verschärfung bisheriger Regeln, das bitte ich Sie anzuerkennen.

Trotz EM und Brexit war es auch jetzt an der Zeit, einen neuen, anspruchsvollen Rechtsrahmen zu schaffen.

Das unter anderem deshalb, weil beispielsweise in NRW die Verlängerung der Aufsuchungskonzessionen für die Erdgasförderunternehmen in diesem Sommer ansteht.

Herzliche Grüße,
Roderich Kiesewetter

Hier der Kommentar unseres wissenschaftlichen Beraters:

„Anbei einige Kommentare zum Brief. Der Bundestag hätte ein vollständiges Frackingverbot zur Aufsuchung und Förderung von Rohstoffen beschließen können und meiner Meinung nach auch müssen.

Fracking wird bereits seit den 50er Jahren, teilweise auch schon früher, in Sandstein in Deutschland angewendet. In Schleswig-Holstein wurde mindestens 62 Mal in mindestens 54 Bohrungen gefrackt. Wenn es nicht nötig war, in Sandstein zu fracken, warum wurde es so oft, teilweise wiederholt in derselben Bohrung, angewendet? Es gab bisher keine Überprüfung hinsichtlich Schäden durch Fracking, d.h. sie können auch nicht ausgeschlossen werden. Derzeit klagen wir auf Herausgabe von Unterlagen zu den Störfällen der Erdölförderung, insbesondere auch beim Einsatz von Fracking. Die Unterlagen dazu wollen Minister Habeck und das Bergamt aber nicht herausgeben. Wir wissen aber aus der Erdölförderung insgesamt, dass es reichlich Störfälle gab, von denen viele überhaupt nicht gemeldet wurden.

Richtig ist, dass durch den Druck der Zivilgesellschaft, der Getränkehersteller, Gemeinden und Verbände einige Punkte mit in die Gesetze aufgenommen wurden, die gegenüber dem ersten, katastrophalen Gesetzentwurf zu Verbesserungen führen dürften.

Zu 2. In den oberflächennahen Gesteinsschichten des Kalkarenits, die teilweise bis dicht an nutzbare Grundwasserhorizonte heran reichen, wird Fracking noch mindestens 5 Jahre, auf Antrag sogar 8 Jahre lang weiter erlaubt bleiben. Genehmigte Verpressstellen in tieferen Schichten dürfen sogar unbegrenzt weiter betrieben werden.

Zu 3. Die Verpressung von Lagerstättenwasser ist grundsätzlich abzulehnen, weil durch die punktuelle Druckerhöhung in der Lagerstätte z.B. Blowouts auftreten können. Wir haben in Schleswig-Holstein Flächen, die durch die bisherige Ölförderung (mit Lagerstättenwasserverpressung) bereits seit Jahrzehnten versalzen sind. Stand von Wissenschaft und Technik ist die Aufbereitung des Lagerstättenwassers, nicht die Verpressung. Aufbereitung ist aber teurer und wird deshalb von der Industrie abgelehnt.

Zu 4. Fracking wird nur in einigen „unkonventionellen Lagerstätten“ verboten, nämlich nur in Schiefer, Ton, Mergel und Kohleflözen. Weiterhin erlaubt bleibt das „unkonventionelle“ Fracking damit für Kalkstein, der in Schleswig-Holstein vorkommt. So gibt es im Feld Sterup eine Erlaubnis zur Aufsuchung auch im Kalkstein (Zechsteinkarbonat) durch die Firma Central Anglia AS. 2014 wurde eine Bohrung in einem Zechsteinkarbonat in Mecklenburg (Baarth) zehnmal gefrackt. Das ist in Zukunft ausdrücklich erlaubt. Bisher verweigern Minister Habeck und das Bergamt die Herausgabe der Unterlagen zu acht weiteren Erlaubnis- und Bewilligungsfeldern, aus denen ersichtlich wäre, ob auch dort in unkonventionellen Gesteinsschichten gefrackt werden soll.
Das bedeutet aber auch, dass „unkonventionelles“ Fracking keineswegs vollständig verboten wurde, sondern in den für uns relevanten Kalksteinschichten jetzt ausdrücklich erlaubt wurde und die Industrie endlich die gewünschte Rechtssicherheit hat.


 

***

ICH  BIN  LUISE

 

Neuigkeit zur Petition Gesetz ist Mogelpaket – Bitte schreiben Sie an Ihre Abgeordneten!

https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/17019602

Sonja Schuhmacher

Weiden, Deutschland

22 Haz 2016 — Liebe Unterstützer

wir sind mit dem leicht nachgebesserten Gesetz, das die Bundesregierung nun – im Schatten der Europameisterschaft! – vorlegt, nicht zufrieden. Deshalb noch einmal unsere Bitte: Schreiben Sie an Ihren Abgeordneten name.nachname@bundestag.de (z.B. uli.groetsch@bundestag.de für die Oberpfalz) und fordern Sie ein umfassendes Fracking-Verbot. Hier finden Sie Ihre Abgeordneten durch Eingabe Ihrer Postleitzahl:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-825-0.html
Sie können dazu den unten mitgeschickten Offenen Brief von Gegen Gasbohren verwenden.
Hier einige Kritikpunkte:
– Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
– Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
– Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
– Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
– Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
– Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sonja Schuhmacher

Offener Brief
22.06.2016

An die Abgeordneten des 18. Deutschen Bundestages in Berlin
Betreff:
Bundestagsentscheidung über die Fracking-Erlaubnisgesetze der Großen Koalition – neue wissenschaftliche Erkenntnisse, unter Mitarbeit des Helmholtz-Zentrums München, zeigen weitere Problemfelder auf.

Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie schon seit Jahren über Fakten, die uns zur Fracking-Förderung von Öl und Erdgas aus Nordamerika bekannt werden, damit Sie vernünftige Entscheidungen treffen können. Unser Team Gesundheit bearbeitet dabei schwerpunktmäßig die gesundheitlichen Aspekte der Öl- und Gasförderung, maßgeblich gestützt auf das sehr spezielle Wissen des Gemeinnützigen Netzwerkes für Umweltkranke GENUK e.V. , Hamburg.
Heute wenden wir uns erneut an Sie, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, die zu einer noch kritischeren Bewertung der Fracking-Technik führen.
In den USA hat ein Zusammenschluss aus Fachleuten aus 6 Forschungseinrichtungen, darunter auch das Helmholtz-Zentrum München, die Rückflüsse an Flüssigkeiten aus gefrackten Gasbohrungen (Flowback) im Marcellus Shale mit modernsten Methoden analysiert. Dabei fanden sie unerwartete Umwandlungsprodukte aus Reaktionen während des Frackings, die nicht beabsichtigt und bis dato wohl auch nicht bekannt waren. Das Einbringen hoch oxidierender Chemikalien zusammen mit verzögert reagierenden Säuren und Komplexbildnern lässt den Schluss zu, dass bedeutende Umwandlungsprodukte entstehen können.
Halogenierte Methane und Azetone wurden identifiziert und als „unbeabsichtigte Nebenprodukte“ der Reaktionen in der Fracking-Zone eingestuft. Weitere mögliche gefährliche Substanzgruppen, die sich ebenfalls unbeabsichtigt bilden können, wurden wissenschaftlich erarbeitet, aber bisher noch nicht nachgewiesen: Monomere für die Polymerisation, Petroleum-Kohlenwasserstoffe, Amine und Quaternäre Verbunde und Nonylphenole (Störer des Hormonkreislaufes – auch in größter Verdünnung noch wirksam), die durch den Zerfall ethoxylierter Nonylphenole entstehen können.
Die amerikanischen und deutschen Wissenschaftler sehen in der genauen Kenntnis dieser bisher nicht weiter untersuchten Umwandlungsprodukte, die sich erst unter den Bedingungen beim Frack-Vorgang bilden können, den Schlüssel für die Risikobewertung des Gesamtkomplexes. Deshalb lehnen sie auch die bis heute geübte Praxis der Verschleierung der genauen Bestandteile der Frac-Fluids als „Geschäftsgeheimnis“ schärfstens ab. Ohne die vollständige Kenntnis aller eingebrachten Stoffe ist die Erarbeitung aller denkbaren Risiko-Bereiche für eventuelle Umwandlungen nicht möglich.
Hinzu kommen ja noch die größeren Gefährdungen aus den geogenen Bestandteilen der Lagerstätte, die mit nach oben gefördert werden. Unerwartete neue gebildete Stoffe können erheblich vergrößerte gesundheitliche Gefahren mit sich bringen – für die Mitarbeiter in den Anlagen, wie auch für die Anwohner – denn ein Teil dieser bisher als „möglich“ erarbeiteten Umwandlungsprodukte ist volatil und kann daher leicht emittiert werden. Die Aufarbeitung/Aufbereitung des Flowbacks kann extrem verteuert werden, weil nur noch die Umkehr-Osmose Aussichten auf Erfolg zu haben verspricht.
Es erstaunt schon, feststellen zu müssen, dass auch nach ca. 1,7 Mio gefrackter Bohrungen in den USA die vollständigen Abläufe beim Fracking noch nicht hinlänglich bekannt sind. Deshalb bitten wir Sie dringend, einer Fracking-Erlaubnis, wie die vorliegenden Entwürfe das vorsehen, nicht Ihre Zustimmung zu geben.
Erst wenn diese Stoffgruppen näher untersucht und bewertet worden sind, wird ein Überblick über das Gesamtrisiko dieser Technik möglich sein. Das bisher gewonnene Wissen begründet ein vorsorgliches Verbot.
Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Environmental Science & Technology 2016, 50, 3290-3314
DOI:10.1021/acs.est.5b02818

www.gegen-gasbohren.de/wp-content/gegeuploads/2016/06/Off.-Brief-3-09.06.16-an-MdB-s-neue-Umwandlungsprodukte-beim-Fracking-entdeckt3.pdf


 

 

***

ICH  BIN  LUISE