Die Freiheit, zu deren Sicherung und Behauptung die staatliche Gewalt eingesetzt ist, findet ihre Grenze nur da, wo die Freiheit des anderen beginnt.
„Ein Rechtsstaat ist ein Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.
Mit el Merk
ist der deutsche Rechtsstaat de facto abgeschafft worden.