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E-Mail-Aktion an Bundeskanzler Olaf Scholz — sosLEBEN


Liebe Freunde des Lebens,

Bundeskanzler Olaf Scholz behauptete in seiner Stellungnahme zur Teilmobilmachung Russlands:
„In der Welt, in der wir leben, muss das Recht über die Gewalt siegen. Und die Gewalt kann nicht stärker als das Recht sein.“
Ich würde Bundeskanzler Scholz gerne fragen: Was unternehmen Sie, damit das auch für die ungeborenen Kinder gilt?
Denn über 100.000 ungeborene Kinder erleben jedes Jahr Gewalt, und zwar tödliche, bevor sie geboren werden.
Diese ungeborenen Kinder haben ein Recht auf Leben, doch die Gewalt gegen sie obsiegt.
Dabei besagt das Grundgesetz und mehrerer Urteile des Bundesverfassungsrechts:
Die ungeborenen Kinder haben von Anfang an ein Recht auf Leben und der Staat ist dazu verpflichtet, dieses Recht auf Leben zu schützen.
Trotzdem sterben jährlich an die 100.000 Kinder durch Abtreibungen in Deutschland.
Im zweiten Quartal 2022 ist die Zahl sogar um 11,5 Prozent (!) gestiegen.
Zu dieser moralischen, menschlichen und rechtlichen Katastrophe verliert Olaf Scholz kein Wort.
Deshalb möchte ich Sie einladen, Bundeskanzler Scholz anzuschreiben und ihn an seine Pflicht zu erinnern, für die Rechte ALLER Menschen in Deutschland einzutreten.
Kontaktdaten:
Per Kontaktformular Bundeskanzleramt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kontakt/kontaktformular
Informationsamt der Bundesregierung: poststelle@bundesregierung.de-mail.de

Briefanschrift


Bundeskanzleramt
Bundeskanzler
Olaf Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin




Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):


Betreff: Staatliche Verpflichtung zum Schutz Ungeborener.


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!


Der deutsche Staat ist durch das Grundgesetz verpflichtet, die Grundrechte aller Menschen in Deutschland zu schützen, insbesondere das Recht auf Leben. Die ungeborenen Kinder im Mutterleib gehören ausdrücklich entsprechend Grundgesetz und Urteile des Bundesverfassungsrecht zu dieser zu beschützenden Gruppe.


Doch seitens der Bundesregierung vernimmt man kein Wort und keine Anstrengung, das Leben der Ungeborenen besser zu schützen. Dabei werden jedes Jahr ca. 100.000 ungeborene Kinder in Deutschland durch Abtreibung getötet.


Im zweiten Quartal 2022 ist die Zahl der Abtreibung sogar um erschütternde 11,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, vor wenigen Tagen haben Sie wichtige und wahre Wörter gesprochen: „In der Welt, in der wir leben, muss das Recht über die Gewalt siegen. Und die Gewalt kann nicht stärker als das Recht sein.“


Dass Recht nicht über die Gewalt obsiegen darf, muss auch für die ungeborenen Kinder gelten.


Setzen Sie sich dafür ein, dass der deutsche Staat alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um das Recht auf Leben der schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen.


Mit vorzüglicher Hochachtung
 
* * *
 
 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen


Pilar Herzogin von Oldenburg
 
 
Helfen Sie uns auch mit Ihrer bestmöglichen Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro, damit wir dieser Petition die nötige Reichweite geben können.
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Neue Petition gegen Gender-Sprache im ÖRR — aktionKiG

Mehr Arroganz geht nicht!
Auf ein Manifest von Sprachwissenschaftlern gegen die Verwendung der Gender-Sprache in den öffentlich-rechtlichen Medien haben ARD und ZDF geantwortet:
Ist uns egal, wir gendern weiter.
Dabei wird die Gender-Sprache von der großen Mehrheit der Deutschen komplett abgelehnt.
Doch das ist den hochdotierten Intendanten in den Chefetagen der deutschen Staatsmedien (noch) egal.
Denn für sie gilt: Ideologie geht vor.
Das beweist wieder einmal, dass nur eine große Basisbewegung in der Lage sein wird, die irrsinnige Gender-Sprache aus den Staatsmedien zu verbannen.
Deshalb bitte ich Sie, uns heute unsere neue Petition „Gender-Arroganz von ARD, ZDF und Deutschlandfunk stoppen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Jede neue Umfrage, jede neue Statistik ergibt: Die Gender-Sprache wird von der überwiegenden Mehrheit der Deutschen abgelehnt.

So hat auch eine nagelneue Umfrage des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR, also öffentlich-rechtlich) folgende Ergebnisse hervorgebracht:

80 Prozent der Befragten lehnen Gender-Sprache im privaten Umfeld ab.

74 Prozent der Befragten lehnen die Gender-Sprache in den Medien ab.

71 Prozent der Befragten lehnen die Gender-Sprache im beruflichen Umfeld ab.

Noch glauben Staatsmedien und Politiker der Ampel-Koalition, diese Umfragen ignorieren und Gender mit allen Mitteln durchsetzen zu können.

So entwickeln sich die öffentlich-rechtlichen Medien, also ARD, ZDF, Deutschlandfunk etc., zunehmend zu Propaganda-Plattformen der Gender-Ideologie.

Dagegen hilft nur eins:

Wir müssen eine Massenbewegung gegen diese irrsinnige Sprachrevolution bilden.

Ja, wir müssen die Menschen entschlossen gegen diese Gender-Indoktrinierung der öffentlich-rechtlichen Sender mobilisieren.

Deshalb bitte ich Sie, an dieser neuen und wichtigen Initiative unserer Aktion „Kinder in Gefahr“ teilzunehmen und die Petition „Gender-Arroganz von ARD, ZDF und Deutschlandfunk stoppen“ zu unterschrieben.

Bitte unterstützen Sie die Verbreitung dieser Petition mit Ihrer großzügigen Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro.

Am 17. September 2022: Marsch für das Leben in Berlin — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,  
am 17. September 2022 um 13:00, findet der diesjährige „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Weitere Details folgen.Es ist die größte Straßendemonstration für das Recht auf Leben in Deutschland.
Nehmen Sie bitte teil, falls es Ihnen möglich ist (Infos zum Marsch werden hier vervollständigt, insbesondere der Ort der Kundgebung, Verlauf etc.: https://aktion-sos-leben.blogspot.com/2022/08/17-september-2022-marsch-fur-das-leben.html).
Unser Einsatz für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder ist dieses Jahr besonders wichtig:
Deutschland wird von einer Koalition regiert, in der die Abtreibungskräfte besonders stark sind. Die Ampel-Koalition hat das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, doch das ist erst der Anfang. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat mehrmals bekräftigt, das Ziel sei die Abschaffung des §218 StGB und damit die Legalisierung der Abtreibung in Deutschland (rein rechtlich ist Abtreibung in Deutschland rechtswidrig, aber straffrei). Seit langem war die Abtreibungslobby in der EU nicht so aktiv wie heute. Sie streben die Verankerung eines „Rechts auf Abtreibung“ in den EU-Verträgen an.
Langfristiges Ziel der Abtreibungslobby ist, jeglichen Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland auszulöschen.
Unsere Botschaft an diese Radikalen ist klar und deutlich: Nein, über das Recht auf Leben wird nicht verhandelt!
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg    
PS: Dank Ihrer Spende können wir für unsere Kampagnen für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder die nötige Reichweite erreichen!
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einem Betrag von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro.
 

Trotz Proteste: ARD und ZDF wollen weiter Gendern

mehr Arroganz geht nicht:

Auf ein Manifest von Sprachwissenschaftler gegen die Verwendung der Gender-Sprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben haben ARD und ZDF geantwortet:

Ist uns egal, wir gendern weiter.

Dabei ergibt jede neue Umfrage, dass die Gender-Sprache von einer großen Mehrheit komplett abgelehnt wird.

Doch das ist den hoch dotierten Chefetagen in den deutschen „Staatsmedien“ (noch) egal.

Denn für sie gilt: Ideologie geht vor.

Das beweist einmal wieder, dass nur eine große Basisbewegung wird in der Lage sein, die irrsinnige Gender-Sprache aus den „Staatsmedien“ zu verbannen.

Deshalb bitte ich Sie, unsere Petition „Nein zur staatlichen Gender-Sprache“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Wir wollen in den Wochen diese Petition verstärkt in den sozialen Netzwerken bewerben.

Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit einer Extra-Spende an unserer Sommer-Spenden-Aktion teilnehmen:

Die Hartnäckigkeit, mit der die Staatssender die Gender-Sprache durchsetzen wollen, nimmt schon neurotische Züge:

Der Bayerische Rundfunk hat eine Sendung für Jungendliche über Gender-Sprache veranstaltet.

De facto war es eine Propaganda-Sendung für Gender.

Doch nach 40 Minuten Sendezeit ergab eine Umfrage: Die meisten Jugendlichen sind gegen Gender.

Die Moderatorin und Ex-Grünen-Politikerin Claudia Stamm konnte es nicht fassen und erklärte: „Da müssen wir nächstes Jahr doch noch mal drüber diskutieren…“

Erneut wird deutlich: Die Gender-Aktivisten sind von der Gender-Ideologie völlig verblendet und nicht mehr in der Lage, die Realität wahrzunehmen.

Die Gender-Sprache wird nämlich von allen soziologischen Gruppen abgelehnt.

Jede Spende hilft, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen.
    Mit freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff
Bitte unterstützen Sie unsere Sommer-Spenden-Aktion mit Ihrer bestmöglichen Spende von 7, 15, 25, 50 oder 100 Euro:

DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16

EU-Parlament will europaweites „Recht auf Abtreibung“ — sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

am 7. Juli 2022 nahm das Europäische Parlament mit 324 Ja-Stimmen, 155 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen eine Entschließung an, in der gefordert wird, „das Recht auf sichere und legale Abtreibung“ als Grundrecht in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen.
Obwohl das Thema nicht einmal in die Zuständigkeit der EU gehört, wollen Europaabgeordnete der Linken, Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen allen EU-Ländern ein solches Pseudo-Recht auf oktroyieren.
Konkret soll dieses Pseudo-Recht in die „Grundrechtecharta der EU“ aufgenommen werden.
Die Grundrechtecharta ist für alle EU-Mitglieder seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Dezember 2009 rechtsverbindlich.
Dieser Angriff auf das Recht auf Leben zeigt, wie wichtig unsere Petition „EUROPA will das LEBEN – nicht den Tod“ ist:

Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und durch Verbreitung an Freunde und Bekannte.
Geplant ist ein Konvent, in welchem eine Novellierung der EU-Grundrechtecharta erarbeitet werden soll.
Wir müssen von jetzt an verhindern, dass dieser „Konvent“ ein EU-Recht auf Abtreibung fabriziert.
Seit Jahren entwickeln sich die EU-Institutionen zu einem wichtigen Kriegsschauplatz im Kampf um das Lebensrecht der ungeborenen Kinder.
Darum bitte ich Sie unsere Petition „Europa will das Leben, nicht den Tod“, mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen:

Die ungeborenen Kinder brauchen eine starke EU-Lobby.


Bitte unterstützen Sie deshalb unsere Sommer-Spenden-Aktion SOS LEBEN auch mit einer Sonderspende, damit wir stets effizient arbeiten können:

 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Pilar Herzogin von Oldenburg

Nehmen Sie bitte auch teil an unserer Sommer-Spenden-Aktion mit einer Spende von 7, 10, 15, 25, 50 oder 100 Euro, damit diese wichtige Aktion die nötige Wirkkraft erreicht.
 

Was für ein Freitag … sosLEBEN

Liebe Freunde des Lebens,

am vergangenen Freitag, dem 24. Juni 2022, haben die Parteien der Ampel-Koalition zusammen mit den Stimmen der Linkspartei das Werbeverbot für Abtreibungen (§219a StGB) gekippt.
Obwohl das Ergebnis nicht unerwartet kam, so war die Debatte im Bundestag doch schockierend.
Denn die Menschen, um die es eigentlich primär ging (oder gehen sollte), kamen in den Redebeiträgen der Abgeordneten von SPD, Grüne, FDP und Linkspartei nicht vor:
Die ungeborenen Kinder.
Und das ist kein Zufall!
Die ungeborenen Kinder müssen unsichtbar gemacht werden, damit sich die Kultur des Todes ausbreiten kann.
Laut verkündeten im Bundestag die Verteidiger der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen, es ginge um bessere Information für die Frauen.
Das ist aber blanker Zynismus und Heuchelei.
Denn bessere Information müsste bedeuten, MEHR über die ungeborenen Menschen im Mutterleib zu informieren.
Die Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, müssen mehr über das Kind erfahren, welches in ihrem Mutterleib schon lebt.
Denn sonst könnten sie den stets beliebten Spruch in der Abtreibungsszene, der angeblich so aufgeklärten Frauen, gar nicht auf ihre Fahnen schreiben.
„My body, my choice“ – „Mein Bauch gehört mir”, mag für den EIGENEN Körper gut und richtig klingen.
Was aber nicht auf den Körper der Ungeborenen zutrifft.
Das ist eben nicht ihr eigener Körper, sondern der EIGENE Körper der Ungeborenen!
Deshalb ist unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ so wichtig:

Am Freitag hat auch in den Vereinigten Staaten der Oberste Gerichtshof das umstrittene Urteil Roe v. Wade gekippt.


Dieses Urteil erlaubte – vereinfacht gesagt – Abtreibungen bis zum Zeitpunkt, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes leben kann.


Seit Jahrzehnten kämpfen die Lebensrechtler in den Vereinigten Staaten für ein Ende dieses Urteils.


Deshalb ist das Ende von Roe v. Wade vor allem ein Erfolg der dortigen Lebensrechtsbewegung.


Dies hat nämlich das Gewissen und vor allem die Herzen der Menschen bewegt und die öffentliche Meinung zugunsten des Lebensrechts verschoben, wodurch eine Pro-Life-Mehrheit im Obersten Gericht der USA überhaupt möglich wurde.


Wir müssen uns an dieses Beispiel halten.


Wir müssen dafür sorgen, dass sich immer mehr Menschen zum unbedingten Recht auf Leben der ungeborenen Kinder bekennen.


Erst dann können wir erwarten, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der deutschen Politik zum Besseren ändern.


Laden sie bitte auch Freunde und Bekannte ein, sich an den Aktionen von SOS LEBEN zu beteiligen.


Senden Sie ihnen unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ zu.
 
Diese Petition hat eine ganz einfache Absicht:


Die Frauen sollen sehen, wer im Mutterleib lebt.


Nur dann können diese Mütter auch eine wirklich informierte Entscheidung treffen.


Nicht aber mit den Informationen, die sie von nun an von Abtreibungsärzten per Internet geliefert bekommen.


Die Abtreibungslobby ist eine Lügen-Fabrik.


Und diese Lügen können wir nur durch größere Sichtbarkeit der Kinder im Mutterleib erreichen.


Deshalb bitte ich Sie, unsere Petition „Ultraschalluntersuchung zum Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Bitte helfen Sie auch, dieser Initiative die nötige Dynamik mit einer Spende von 7, 15, 25, oder 50 Euro zu geben.
 
 
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Pilar Herzogin von Oldenburg
 
 
P.S.: Helfen Sie uns mit Ihrer bestmöglichen Spende von 15, 25, 50 oder 100 Euro, damit wir viele Menschen mit unserer Botschaft des Lebens und der Liebe erreichen können
 

Regenbogenflagge auf dem Berliner Reichstagsgebäude — aktionKiG

in Deutschland gibt es eine riesige Zahl von Gedenktagen (neben den gesetzlichen Feiertagen, beispielsweise der „Tag des deutschen Butterbrotes“ am 30. September).
Ebenfalls gibt es in jeder größeren Stadt täglich Demonstrationen für alle möglichen Anliegen.
Aus dieser riesigen Zahl pickt sich der Bundestag just den sog. „Christophe Street Day“ in Berlin (23. Juni) aus, um den Reichstag mit der Regenbogenfahne zu beflaggen.
Der deutsche Staat könnte kaum deutlicher zeigen, dass er sich zum Lobbyisten macht.
Denn am Christopher-Street-Day wird für die politischen Ziele und Forderungen der Gender bzw. der LSBTIQ-Lobby auf der Straße geworben.
Es ist also eindeutig eine politisch motivierte Veranstaltung, organisiert von einer Lobby.
Der Bundestag identifiziert sich somit offiziell mit den politischen Zielen der LSBTQ- bzw. Gender-Lobby.
Warum bekommt gerade diese Lobby dieses Privileg?
Es gibt nur einen Grund:
Gender verpflichtend machen – das ist das erklärte Ziel der Parteien in der Ampel-Koalition, insbesondere der Grünen.
Wir müssen mit voller Entschlossenheit gegen die Errichtung von Gender als deutsche Staatsdoktrin Widerstand leisten.
Deshalb bitte ich Sie, unsere Petition „Keine Gender-Schule in Deutschland – Kein Gender als Staatsdoktrin“ mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen:

Jeder normale Mensch erwartet vom Staat, dass er sich ideologisch neutral verhält.


Denn der Staat muss ALLE Menschen vertreten.


Die Ampel-Regierung strebt stattdessen zielstrebig die Errichtung eines Gender-Staates an.


Eines der zentralen Projekte, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung eines „Nationalen Aktionsplanes für Vielfalt“.


An diesem Indoktrinationsplan sollen alle Bundesministerien beteiligt und verbindliche Maßnahmen beschlossen werden.


Dies erklärte Sven Lehmann (MdB Grüne), Queer-Beauftragter der Bundesregierung, in einem Interview mit NTV.


Dass alle Bundesministerien in diesen Aktionsplan eingebunden werden sollen, zeigt:


Gender soll zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erhoben werden!


Ausdrücklich erklärte Sven Lehmann gegenüber dem Sender, dass auch in Kitas und Schulen die Ideologie der sexuellen Vielfalt – also Gender – verbreitet werden soll.


Lehrkräfte und Kita-Erzieherinnen sollen ausgebildet werden, um die Gender-Indoktrinierung durchführen zu können.


Die Ampel hat aber ein gravierendes Problem:


Gender ist dermaßen unpopulär, dass diese Pläne nur durchgesetzt werden können, wenn kaum jemand Notiz davon nimmt.


Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass ein großer Widerstand gegen die Errichtung von Gender als Staatsdoktrin entsteht.


Unterstützen Sie bitte unsere Petition „Keine Gender-Schule in Deutschland – Kein Gender als Staatsdoktrin“ mit Ihrer Unterschrift:

Helfen Sie uns auch finanziell mit einer Spende von 7, 15, 25 oder 50 Euro, damit wir den Kreis unserer Mitstreiter erweitern können:


Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Mathias von Gersdorff
 
 
PS: Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unsere Aktion an viele Menschen zu verbreiten.

DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16
 

Aktion „Kinderrechte im GG“: MdBs reagieren – erhöhen wir den Druck

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etliche Bundestagsabgeordnete haben auf unsere Aktion „Kinderrechte im GG stärken Staatsmacht und schwächen Eltern“ reagiert.

Die Antworten können Sie hier lesen: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/mdbs-antworten-auf-aktion-von-kinder-in-gefahr-zu-kinderrechten-im-gg/

Aber das kann nur der Anfang sein.

Wir müssen den Druck erhöhen und den Bundestagsabgeordneten zeigen, was wir von einer Einschränkung der Elternrechte im Grundgesetz halten!

Deshalb möchte ich Sie einladen, an dieser Aktion, die wir zusammen mit anderen Organisationen durchführen, teilzunehmen.

Unsere Argumente gegen „Kinderrechte im GG“ samt Linkliste zu etlichen Artikeln haben wir Ihnen schon letzte Woche zugeschickt.

Hier können Sie unsere Argumentation und die Artikel in der Linkliste nachlesen: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/aktion-kinderrechte-im-gg-staerken-staatsmacht-und-schwaechen-eltern/

Werden wir erneut aktiv und starten wir eine neue Welle des Protestes!

Bitte kontaktieren Sie weitere Bundestagsabgeordnete Ihrer Wahl. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien

Sie können die Abgeordneten Ihrer Wahl natürlich auch anschreiben.

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):

Kinderrechte stärken Staatsmacht und schwächen Eltern und Familien

Sehr geehrte/r XYZ!

Linke und Grüne haben vor wenigen Tagen im Bundestag Gesetzentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht und damit die parlamentarische Debatte eröffnet.

Ich möchte Sie bitten, sich deutlich gegen die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung auszusprechen.

Die wichtigsten Gründe gegen diese Änderung des Grundgesetzes sind:

1. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gleichbedeutend mit einer Erweiterung der Rechte des Staates über die Kinder und eine Verminderung der Rechte der Eltern, insbesondere des Erziehungsrechtes.

Etliche Verfassungsrechtler argumentieren in diesem Sinne. Die Befürworter von Kinderrechten haben oft betont, man nehme den Eltern keine Rechte weg. Doch dann wären „Kinderrechte in der Verfassung“ eine tote Norm. Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ohne eine Einschränkung der Elternrechte auch unverständlich, denn Kinder sind sowieso Träger aller im Grundgesetz geschützten Grundrechte.

2. Insbesondere im Gesetzentwurf der Grünen wird die ideologische Motivation der Einführung von Kinderrechten in die Verfassung deutlich. Im Gesetzentwurf der Grünen wird nämlich das Konzept eines „Selbstbestimmungsrechtes“ eingeführt. Dieses ist ein Schlüsselbegriff der linken Gesellschaftspolitik, die im Geiste der 1968er Revolution durchgeführt wird.

Der Begriff „Selbstbestimmung“ kommt überall in linken und grünen gesellschaftspolitischen Positionspapieren vor. Er geht davon aus, dass die bürgerlich-christliche Gesellschaft essentiell despotisch ist und zu ihrer Existenzsicherung willkürliche Herrschaftsstrukturen errichtet hat. Im Gesetzentwurf der Grünen wird deutlich, dass man ähnliche Mechanismen der marxistischen Kulturrevolution in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einführen will. Das Kind solle „selbstbestimmt“ aufwachsen. Dafür sei notwendig, dass Eltern ihren Kindern keine religiösen, moralischen, ethischen, kulturellen und sonstigen Normen „aufoktroyieren“. Der Staat soll für das „selbstbestimmte“ Aufwachsen des Kindes sorgen. Es ist beispielsweise nicht schwer sich auszumalen, wie Gender-Ideologen in Jugendämtern mit Kindern verfahren werden, die in christlichen Haushalten aufwachsen. Die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung gibt also dem Staat die Möglichkeit, bis in den kleinsten Winkel des Familienlebens hineinzuwirken.

Aus diesen Gründen ist die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung eindeutig abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Mathias von Gersdorff

Ihre Spende

https://www.aktion-kig.eu/spende/

DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16
 
 

Aktion: Kinderrechte im GG stärken Staatsmacht und schwächen Eltern

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die Forderungen, sog. „Kinderrechte“ in die Verfassung einzuführen, werden immer lauter und konkreter.

Inzwischen haben Grüne und Linke Gesetzentwürfe eingebracht und am 6. Juni fand schon die erste Bundestagsdebatte statt.

Die Aktion „Kinder in Gefahr“ lehnt die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung strikt ab.

Die Hauptargumente gegen Kinderrechte sind:

  • 1. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gleichbedeutend mit einer Erweiterung der Rechte des Staates über die Kinder und einer Verminderung der Rechte der Eltern, insbesondere des Erziehungsrechtes.

Etliche Verfassungsrechtler argumentieren in diesem Sinne.

Die Befürworter von Kinderrechten haben oft betont, man nehme den Eltern keine Rechte weg. Doch dann wären „Kinderrechte“ in der Verfassung eine tote Norm.

Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ohne eine Einschränkung der Elternrechte auch unverständlich,

denn …

Kinder sind sowieso Träger aller im Grundgesetz geschützten Grundrechte.

Das bedeutet: Der Staat kann schon heute sein Wächteramt ausüben und einschreiten, falls die Grundrechte der Kinder nicht geachtet werden, wie etwa in Fällen von Gewalt, Vernachlässigung, mangelnde Erziehung etc.

  • 2. Im Gesetzesentwurf der Grünen wird das Konzept eines „Selbstbestimmungsrechtes“ eigeführt. Dieses ist ein Schlüsselbegriff der linken Gesellschaftspolitik, die im Geiste der 1968er Revolution durchgeführt wird.

Der Begriff „Selbstbestimmung“ kommt überall in linken und grünen gesellschaftspolitischen Positionspapieren vor. Er geht davon aus, dass die bürgerlich-christliche Gesellschaft essentiell despotisch ist und zu ihrer Existenzerhaltung willkürliche Herrschaftsstrukturen errichtet hat.

Die „Gender-Ideologie“ beispielsweise postuliert, dass die Geschlechtlichkeit keineswegs von der Natur vorgegeben, sondern ein „soziales Konstrukt“ sei, das dem Menschen aufoktroyiert wird. Der Einzelne müsse deshalb „selbstbestimmt“ seine eigene sexuelle Identität festlegen können. Die Vorstellung, es gäbe „nur“ Männer und Frauen, bezeichnen diese linken Denkströmungen als Biologismus.

Im Gesetzentwurf der Grünen wird deutlich, dass man ähnliche Mechanismen der marxistischen Kulturrevolution in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einführen will.

Das Kind solle „selbstbestimmt“ aufwachsen. Dafür sei notwendig, dass Eltern ihren Kindern keine religiösen, moralischen, ethischen, kulturellen und sonstigen Normen „aufoktroyieren“.

Der Staat soll für das „selbstbestimmte“ Aufwachsen des Kindes sorgen.

Es ist beispielsweise nicht schwer, sich auszumalen, wie Gender-Ideologen in Jugendämtern mit Kindern verfahren werden, die in christlichen Haushalten aufwachsen.

Die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung gibt also dem Staat die Möglichkeit, bis in den kleinsten Winkel des Familienlebens hineinzuwirken, damit die Kinder nicht „homophob“, „transphob“ „sexistisch“ oder „christlich-fundamentalistisch“ aufwachsen.

„Kinderrechte in der Verfassung sind also nichts anderes als ein linksgrüner Angriff auf die Kinder, die Ehe, die Familie und die christlichen Wurzeln unseres Landes.

Unsere Haltung haben wir in mehreren Stellungnahmen begründet:

„Kinderrechte“ im Kielwasser von Gender und Feminismus

Kinderrechte im GG streben die Abschaffung von Vater, Mutter und Familie an

Trojanisches Pferd „Kinderrechte“ sollen Staatsmacht stärken und Familien schwächen

Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit Rechte für den Staat

Weitere Stellungnahmen gegen Kinderrechte im GG finden Sie hier:

Birgit Kelle: Kinderrechte in Verfassung? Mit Vorstoß stellen Grüne Eltern unter Generalverdacht

Hedwig von Beverfoerde (Demo für alle): Fünf Argumente gegen die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz

Wir müssen entschlossen gegen dieses Vorhaben aktiv werden.

Deshalb möchte ich Sie einladen, an dieser Aktion, die wir zusammen mit anderen Organisationen durchführen, teilzunehmen.

Bitte kontaktieren Sie direkt die Bundesabgeordneten Ihrer Wahl. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der entsprechenden Seite des Deutschen Bundestages:

https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien

Sie können die Abgeordneten Ihrer Wahl natürlich auch anschreiben.

Unser Text-Vorschlag: Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen.

(Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden)

Betreff: Kinderrechte stärken Staatsmacht und schwächen Eltern und Familien

Sehr geehrte/r XYZ

Linke und Grüne haben vor wenigen Tagen im Bundestag Gesetzentwürfe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz eingebracht und damit die parlamentarische Debatte eröffnet.

Ich möchte Sie bitten, sich deutlich gegen die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung auszusprechen.

Die wichtigsten Gründe gegen diese Änderung des Grundgesetzes sind:

1. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind gleichbedeutend mit einer Erweiterung der Rechte des Staates über die Kinder und eine Verminderung der Rechte der Eltern, insbesondere des Erziehungsrechtes.

Etliche Verfassungsrechtler argumentieren in diesem Sinne. Die Befürworter von Kinderrechten haben oft betont, man nehme den Eltern keine Rechte weg. Doch dann wären „Kinderrechte in der Verfassung eine tote Norm. Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ohne eine Einschränkung der Elternrechte auch unverständlich, denn Kinder sind sowieso Träger aller im Grundgesetz geschützten Grundrechte.

2. Insbesondere im Gesetzentwurf der Grünen wird die ideologische Motivation der Einführung von Kinderrechten in die Verfassung deutlich. Im Gesetzentwurf der Grünen wird nämlich das Konzept eines „Selbstbestimmungsrechtes“ eingeführt. Dieses ist ein Schlüsselbegriff der linken Gesellschaftspolitik, die im Geiste der 1968er Revolution durchgeführt wird.

Der Begriff „Selbstbestimmung“ kommt überall in linken und grünen gesellschaftspolitischen Positionspapieren vor. Er geht davon aus, dass die bürgerlich-christliche Gesellschaft essentiell despotisch ist zu ihrer Existenzsicherung willkürliche Herrschaftsstrukturen errichtet hat. Im Gesetzentwurf der Grünen wird deutlich, dass man ähnliche Mechanismen der marxistischen Kulturrevolution in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern einführen will. Das Kind solle „selbstbestimmt“ aufwachsen. Dafür sei notwendig, dass Eltern ihren Kindern keine religiösen, moralischen, ethischen, kulturellen und sonstigen Normen „aufoktroyieren“. Der Staat soll für das „selbstbestimmte“ Aufwachsen des Kindes sorgen. Es ist beispielsweise nicht schwer sich auszumalen, wie Gender-Ideologen in Jugendämtern mit Kindern verfahren werden, die in christlichen Haushalten aufwachsen. Die Einführung von „Kinderrechten“ in die Verfassung geben also dem Staat die Möglichkeit, bis in den kleinsten Winkel des Familienlebens hineinzuwirken.

Aus diesen Gründen ist die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung eindeutig abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Mathias von Gersdorff

Ihre Spende

https://www.aktion-kig.eu/spende/

DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16