https://bewusstscout.wordpress.com/2018/09/06/mensch-und-person-mal-anders-betrachtet/
Entscheidend erscheint mir hier allerdings: In Artikel 3 Absatz 1 GG heißt es:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Nun gibt es hier zumindest zwei Betonungsmöglichkeiten, die nach meinem Dafürhalten zu völlig unterschiedlichen Aussagen führen:
1. Betonung: „Alle Menschen sind VOR dem Gesetz gleich.“
Oder aber
2. Betonung: „Alle Menschen sind vor dem GESETZ gleich.“
Die zweite Auslegung wird uns bereits in der Schule nahe gebracht (vgl. u.a. Wikipedia) – und so habe auch ich es damals gelernt und viele Jahre geglaubt, mehr oder weniger jedenfalls: Gesetze behandeln uns alle gleich… sollen uns alle gleich behandeln…
ABER: IST das wirklich so? Die Gleichbehandlung? Oder gar die Behandlung als MENSCHEN vor Gericht???

Die erste Betonung scheint mir allerdings – wenngleich erstmal ungewohnt – die weit Plausiblere und letztlich Folgenschwerere zu sein, würde sie denn entsprechend umgesetzt. Denn für mich heißt diese Betonung:
Lediglich beVOR Gesetze greifen, stehen alle Menschen auf der selben Stufe und behandeln einander auch gleich, auf Augenhöhe, „von Subjekt zu Subjekt“, wie Prof. Gerald Hüther, ein renommierter Neuro-Biologe, es so treffend formuliert.
Ahnt Ihr, WAS für eine Revolution der Betrachtung das ist???
Gesetze gelten NUR für PERSONEN!
Also: Nur VOR aller Anwendung von Gesetzen sind wir MENSCHEN und alle gleich!
Also geht es um unser MENSCH SEIN! Oder auch um unsere MENSCH WERDUNG?
In jedem Fall geht es um unsere Rückbesinnung auf DAS, was wir schon immer waren und immer sein werden (aber meist vergessen haben):
Ein unbeschränktes, unbegrenztes, universelles und mächtiges Wesen, das sich eine menschliche Hülle aus Fleisch und Blut zum Inkarnieren (für die „Fleischwerdung“!) geschaffen bzw. gewählt hat.