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„Kinderrechte im GG“ sind Teil einer allgemeinen Anti-Familien-Politik — aktionKig

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in den letzten Monaten wurden mehrere Gesetzesprojekte von den Regierungsparteien angestoßen, die sich im weitesten Sinne mit dem Thema „Familie“ beschäftigen.

So will das Bundeskabinett die Stiefkindadoption von unverheirateten Personen erlauben. Das bedeutet, dass nicht verheiratete Partner (unter bestimmten Voraussetzungen) das Kind des (nicht geheirateten) Partners adoptieren können.

Die SPD denkt offenbar schon an die Zeit nach der „Großen Koalition“ und will eine Kindergrundsicherung einführen, in der Hartz IV für Kinder, Kindergeld und andere Leistungen zu dem neuen Kindergeld zusammengeführt werden. Laut diesem Konzept soll der Besuch einer Kita beitragsfrei werden.

Beide Projekte werden von der Grundüberzeugung getragen, die traditionelle Ehe aus Mann und Frau und die traditionelle Familie seien keine Richtschnur mehr für die Familienpolitik in Deutschland. Mit solchen Gesetzen fördert die Politik die Auflösung des traditionellen Familienbegriffes.

Es gibt ein weiteres Gesetzesprojekt, das genau dieser Grundüberzeugung folgt: Die Einführung von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz.

Geht es nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), soll ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 GG eingefügt werden: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Anschließend zu diesem neuen Absatz stünde im Grundgesetz dann Absatz 2, in welchem Rechte und Pflichten der Eltern genannt werden: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Konkret bedeutet das, dass das Elternrecht auf Erziehung ein Unterkapitel der allgemein Formulierten Kinderrechte sein würden.

Hier haben wir jegliche Einführung von Kinderrechten stets kritisiert:

Kinderrechte im GG: Politiker betreiben Augenwischerei/Vorschläge der Bund-Länder-Gruppe: https://www.aktion-kig.eu/2019/11/kinderrechte-im-gg-politiker-betreiben-augenwischerei-vorschlaege-der-bund-laender-gruppe/

Kinderrechte in der Verfassung sind in Wahrheit Rechte für den Staat: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/kinderrechte-in-der-verfassung-sind-in-wahrheit-rechte-fuer-den-staat/

Trojanisches Pferd „Kinderrechte“ soll Staatsmacht stärken und Familien schwächen: https://www.aktion-kig.eu/2018/10/trojanisches-pferd-kinderrechte-soll-staatsmacht-staerken-und-familien-schwaechen/

Kinderrechte im GG streben die Abschaffung von Vater, Mutter und Familie an: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/kinderrechte-im-gg-streben-die-abschaffung-von-vater-mutter-und-familie-an/

„Kinderrechte“ im Kielwasser von Gender und Feminismus: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/kinderrechte-im-kielwasser-von-gender-und-feminismus/

MdBs antworten auf Aktion von „Kinder in Gefahr“ zu Kinderrechten im GG: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/mdbs-antworten-auf-aktion-von-kinder-in-gefahr-zu-kinderrechten-im-gg/

Kinderrechte im GG: Sollen Elternrechte abgeschafft werden? https://www.aktion-kig.eu/2019/06/kinderrechte-im-gg-sollen-elternrechte-abgeschafft-werden/

Familienbund der Katholiken gegen Kinderrechte in die Verfassung: https://www.aktion-kig.eu/2019/06/familienbund-der-katholiken-gegen-kinderrechte-in-die-verfassung/

Zusammengefasst: Wir lehnen „Kinderrechte in die Verfassung“ ab, weil diese Einfügung nur dann Sinn macht, wenn die Elternrechte beschnitten werden und der Staat mehr Rechte und damit mehr Macht, im Familienleben zu wirken, erhält.

Wie etliche Juristen behaupten, machen Kinderrechte, die nicht in Konkurrenz zu den Elternrechten stehen, keinen Sinn. Dabei muss beachtet werden, dass Kinder schon heute Nutznießer aller im Grundgesetz definierten Rechte sind. Dies ist der Fall, weil Kinder Personen und damit Träger von Rechten sind.

Jüngst äußerte sich in diesem Sinne Gudula Geuther im Deutschlandfunk: „Um Kinderrechte zu stärken, benötige man keine Änderung des Grundgesetzes. Wenn man Änderungen beim Sorgerecht oder bei der Kita-Wahl wolle, könne man auch normale Gesetze ändern. Das Grundgesetz tauge nicht für solche Richtungsentscheidungen.“

So sehen das übrigens auch Kritiker des neuen Gesetzesentwurfs aus dem Bundesjustizministerium.

Annalena Baerbock, Vorsitzende der Grünen, meinte gegenüber dem Spiegel: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben ganz eigene Bedürfnisse und eigene Rechte. . . . Es ist deshalb enttäuschend, dass der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin keine echten Beteiligungsrechte vorsieht. Auch fehlt der Vorrang des Kindeswohls bei staatlichen Entscheidungen.

Insbesondere der erste Satz macht deutlich, dass für die Grünen „Kinderrechte“ sehr wohl Kinder in Konkurrenz zu den Eltern setzen und aus den Familien Wohngemeinschaften machen sollen. Kinderrechte wären dann das Instrument, eine egalitäre Gesellschaft innerhalb der Familien zu implementieren.

Der „Deutsche Bundesjugendring“ sprach offen aus, dass es um mehr Rechte für die Kinder im Verhältnis zu den eigenen Eltern geht und bedauert, dass im neuen Gesetzesvorschlag dies nicht ausdrücklich enthalten ist: „Offensichtlich will das Ministerium die Elternrechte nicht beschneiden und wählt eine sehr biegsame Formulierung.“

In diesem Kontext ist ein neues Gutachten des Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) zum Thema „Kinderrechte“ besonders erwähnenswert. In diesem wird festgestellt: „Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten des staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen“ und „die grundgesetzliche Positivierung expliziter Kinderrechte gibt das Elternrecht einer schwächenden Neubewertung durch das Bundesverfassungsrecht preis.“

Die christlich-demokratischen Juristen folgern: „Wer geändertes Verfassungsrecht säht, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten. Sollte eine Verfassungsänderung allein mit der Intention erfolgen, die bestehende Rechtslage ausdrücklich im Verfassungstext festzuschreiben, kann nicht verlässlich gesichert werden, dass diese Intention realisiert werden kann.“

Das Gutachten kann hier vollständig gelesen werden: https://www.aktion-kig.eu/2019/11/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz-der-christlich-demokratischer-juristen/

Fazit: Kinderrechte in die Verfassung müssen aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden. Selbst eine „milde“ Fassung stellt eine Gefahr für die Elternrechte dar. „Kinderrechte“ sind überflüssig, weil Kinder schon umfassend rechtlich geschützt sind. „Kinderrechte in die Verfassung“ sind nichts anderes ein Produkt des Zeitgeistes, der die Bedeutung der traditionellen Ehe und der Familie missachten und verschmäht.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Mathias von Gersdorff

PS: Helfen Sie uns bitte, viele Menschen für die Aktion „Kinder in Gefahr“ gewinnen zu können mit Ihrer Spende von 7, 15, 25 oder 50 Euro.
DVCK e.V. Anschrift : Emil-von-Behring-Str. 43 in 60439 Frankfurt am Main Tel.: +49 (0)69 957805-16
 
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EU plant, Patienten Recht am eigenen Körper zu entziehen

https://www.wochenblatt.de/deutschland-welt/artikel/96550/eu-plant-patienten-recht-am-eigenen-koerper-zu-entziehen

Die EU bereitet nämlich im Stillen einen weitgehenden Einschnitt in die menschlichen Grundrechte vor.

WIEN Es ging durch alle Medien – ein querschnittsgelähmter Patient lernt nach einer Zelltherapie wieder zu gehen. Ein sensationeller Erfolg, der vielen Menschen Hoffnung gibt. Doch so ein Behandlungserfolg engagierter Ärzte könnte bald in der EU illegal sein, weil er nicht mit einem „zugelassenen“ Zellpräparat erfolgte.

Die EU bereitet nämlich im Stillen einen weitgehenden Einschnitt in die menschlichen Grundrechte vor:

alles lesen …

»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.«

Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950

In diesem Zitat steckt drin, was weder der Gesetzgeber noch die vollziehende und rechtsprechende Gewalt bis heute zu akzeptieren bereit ist, nämlich unverbrüchlich gebunden zu sein an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes …

… einschließlich der unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentliche Gewalt bildenden unverletzlichen Grundrechte, …

… anstatt wie bis dahin gewohnt gewesen, dem Grunde nach getan und gelassen gehabt zu haben, was man wollte.

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/09/05/praktische-konkordanz-versus-autonomiesichernde-funktion-der-von-gg-wegen-unmittelbares-recht-gegen-die-oeffentliche-gewalt-bildenden-unverletzlichen-grundrechte-des-bonner-grundgesetzes-rechtsstaat/

Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes – Fehlanzeige

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/08/29/rechtsstaat-auf-dem-boden-des-bonner-grundgesetzes-fehlanzeige/

… Straf- und Haftungslosigkeit sind aufgrund dessen bis heute die prägnantesten Merkmale des bundesdeutschen Rechtsstaates für alle diejenigen, die als bundesdeutsche Amtsträger sich grundgesetzwidrig ihres jeweiligen Amtes widmen und sodann zum Nachteil des bundesdeutschen Grundrechteträgers hoheitlich handeln mit der Folge, dass seit 69 Jahren selbst vorsätzliches grundgesetzwidriges hoheitliches Handeln zum Nachteil des Grundrechteträgers für die grundgesetzwidrig und -feindlich handelnden Amtsträger quasi folgenlos bleibt.

Das „Grundgesetz“, das seinerseits ebenfalls nie ratifiziert worden ist und nur durch „faktische Unterwerfung“ eine Art Gewohnheitsrecht in der „BRD“ wurde, kann aber als „Ersatzverfassung“ nicht auf eine selbst ausdrücklich vorgenommene räumliche Definition seines Geltungsbereichs (wie im alten Art. 23) verzichten.

https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/06/28/staatsvortaeuschung-bundesrepublik-deutschland-die-brd-luege-2/

Das „Bundesverfassungsgericht“ hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungsbereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.

[Tolzin-Report] Bei welchem Thema kocht die Volksseele endlich über?

http://www.liga-partei.deBei Anzeigeproblemen diesen Inhalt in Webbrowser anschauen.

Dies ist der politische Newsletter von Hans U. P. Tolzin. Falls Sie kein Interesse mehr haben, bitte hier abbestellen

Inhalt:

  1. Bei welchem Thema kocht die Volksseele endlich über?
  2. Petition zur Durchsetzung des Grundgesetzes an deutschen Grenzen
  3. Steht die Türkei vor ihrem Untergang?
  4. Die Lösungen von morgen für die Probleme von heute

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

Bei welchem Thema kocht die Volksseele endlich über?

Die etablierten politischen Parteien und die mehr oder weniger gleichgeschalteten Mainstream-Medien tun alles, um uns die derzeitige Politik als „alternativlos“ zu verkaufen.

Und gehen mal wirklich Menschen für ein Thema auf die Straße, warten bundesweit organisierte und Gewaltbereitschaft ausstrahlende Gegendemonstranten der sogenannten „Antifa“ auf sie. Damit hat diese „Antifa“ heutzutage praktisch eine ähnliche demokratieabwürgende Funktion inne wie im Jahr 1933 die SA, die ja ebenfalls jede politische Konkurrenz physisch bedrohte.

Der personelle Kern der sogenannten Antifa besteht, wenn man den gelegentlichen Berichten glauben will, hauptsächlich aus Angestellten sozialer Einrichtungen auf kommunaler Ebene. Die etablierten Parteien sind also auf verhängnisvolle Weise mit dieser modernen Variante der SA verstrickt.

Vielleicht finden Sie, dass ich mit dieser Beurteilung zu tief in den Polemik-Werkzeugkasten gegriffen habe. Wenn dem so ist, vermute ich, dass Sie bisher noch an keiner Demonstration teilgenommen haben, die kritisch zur Merkel-Politik steht. Holen Sie das bitte nach und dann reden wir noch einmal miteinander.

Die Beschwichtigungen und rhetorischen Ablenkungen der Politiker und der Mainstream-Medien, stellen in Verbindung mit der „Antifa“ den Deckel dar, der verhindern soll, dass die Volksseele überkocht – und für echte politische Veränderungen sorgt: Für mehr basisdemokratische Mitsprache (zumindest bei existentiellen Fragen wie Währung und Aufgabe von nationaler Souveränität) und für ein Zurückdrängen des Einflusses des Großkapitals auf unsere Gesellschaft.

Meiner Ansicht nach ist der Deckel nicht mehr lange zu halten. Die Frage ist nur, bei welchem Thema er sich hebt und ob die konstruktiven Kräfte innerhalb des überkochenden Dampfes stark genug sind, um dann lösungsorientierte Reformen durchzusetzen.

Vielleicht ist es ja diese Petition, die den Deckel hebt:

Petition zur Durchsetzung des Grundgesetzes an deutschen Grenzen

Derzeit ist auf der Bundestagswebseite eine Petition drauf und dran, jene 50.000-Unterstützer-Hürde zu überschreiten, die notwendig ist, um eine öffentliche Anhörung beim Bundestag zu erzwingen.

Bei dieser Petition geht es im Kern darum, dass sich nicht nur Otto Normalverbraucher, sondern auch ein Bundestag an das Grundgesetz zu halten hat. Das Grundgesetz gewährt unter bestimmten Umständen Asylrecht und das ist gut so. Außerdem heißt es dort aber auch, dass derjenige, der von sicheren Drittländern aus die deutsche Grenze überschreitet, kein Asyl beantragen kann. Wenn eine Bundeskanzlerin also gerne jeden Flüchtling als asyl- bzw. aufenthaltsberechtigt aufnehmen will, muss sie zuerst das Grundgesetz ändern, sonst ist sie ein Fall für den Verfassungsschutz!

Text der besagten Petition:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen. Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“

Heute hat die Petition die 40.000er-Grenze überschritten und es sind noch ganze 17 Tage übrig. Im Durchschnitt beträgt die Unterstützerquote derzeit zwischen 1000 und 2000 täglich.

Und hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_05/_17/Petition_79822.mitzeichnen.html

Ich werde mit großer Aufmerksamkeit beobachten, wie der Bundestag mit dieser Anhörung umgeht.

Steht die Türkei vor ihrem Untergang?

Vielleicht ist Ihnen auch schon aufgefallen, mit welchem Genuss die Mainstream-Presse derzeit den angeblich bevorstehenden Untergang von Wirtschaft und Währung der Türkei zelebriert.

Tatsächlich jedoch ist die wirtschaftliche Stimmung der Türkei hervorragend – wenn man den in Deutschland lebenden Türken Glauben schenken will, die es ja aufgrund ihrer familiären Beziehungen eigentlich am besten wissen müssten.

Man mag ja von Erdogans autoritärem Führungsstil halten, was man will: Seine gegenwärtige Außenpolitik stabilisiert jedenfalls die gesamte Region. Seine Abkehr von einer Politik nach Washingtons Gnaden hat dazu geführt, dass er sich aus dem Syrien-Abenteuer zurückzog und dort demnächst – hoffentlich! – Frieden einziehen kann. Auch ein aggressiver Akt gegen das Nachbarland Iran, in dem sich sachte Reformen zu mehr Freizügigkeit abzeichnen, wird dadurch unwahrscheinlicher.

Ein Facebook-Kommentar wies mich darauf hin, dass es in der Türkei eine enorme Schattenwirtschaft gibt, die viele Menschen in Arbeit und Brot hält – und die natürlich im offiziellen Bruttosozialprodukt nicht aufgeführt werden. Die angebliche Schwäche der türkischen Wirtschaft ist also möglicherweise schon allein deshalb eine Täuschung.

Fängt man das Googlen zum Thema an, liest man zum Beispiel, dass dieses Jahr nach einer Rekordbauzeit in Istanbul der größte Flughafen der Welt fertiggestellt wird. Doch die deutschen Medien berichten allenfalls über die Todesfälle unter den Arbeitern. Was da wirklich dran ist, kann ich nicht sagen, aber die Einseitigkeit der Berichterstattung ist schon bemerkenswert.

Festzustellen ist: Erdogan führt die Türkei in eine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Das ganze Land wird derzeit systematisch nach Rohstoffquellen durchsucht und man hat u. a. enorme Ölvorkommen gefunden. Ein anderer Bericht hat die Erstellung der weltgrößten Solaranlage in der Türkei zum Thema.

Mein Tip: Sprechen Sie mit den Menschen türkischer Herkunft in Ihrem Umfeld und fragen Sie sie nach ihren eigenen Erfahrungen und Meinungen. Und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und benutzen Sie Google dazu:

Google ist mehr als nur ein Instrument der Kartelle, um uns auszuspionieren. Google ist auch eine enorme Hilfe bei der Suche nach unabhängigen Nachrichten-Quellen – und sollte auch dazu benutzt werden!

Der einzige Nachteil ist auch ein Vorteil: Wir wissen nicht immer gleich, ob eine Quelle seriös ist oder nicht. Doch das wissen wir bei der Tagesschau und BILD schließlich auch nicht! Wir sind also sowieso gezwungen, uns darin üben, zwischen Sein und Schein zu unterscheiden.

Siehe zum Thema Türkei auch:

https://www.facebook.com/hans.tolzin/posts/1966244746743831

Die Lösungen von morgen für die Probleme von heute

Ich nehme an, dass die meisten Leser meiner Newsletter wache Mitbürger sind, die mit einer gewissen Sorge das Zeitgeschehen beobachten. Meiner Ansicht nach ist die Sorge verständlich und sicherlich auch berechtigt. Und das gilt auch für die überall spürbare Resignation.

Doch wie sieht es mit Lösungen zu den gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemen aus? Was nützt es, im privaten Kreis, in den Sozialen Medien oder auf der Straße zu protestieren und zu schimpfen – und keine Ahnung zu haben, wie eine politische Lösung für dieses oder jenes Problem aussehen könnte? Deshalb sollten wir spätestens jetzt anfangen, nach Ursachen der Probleme und ihren Lösungen zu suchen.

Ich beschäftige mich seit Jahren mit möglichen Lösungen und habe versucht, meine Vorstellungen in einem Grundsatzprogramm auf zwei Seiten zusammenzufassen.

Falls es Sie interessiert, finden Sie diesen Text auf www.liga-partei.de. Falls Ihnen Lösungen für bestimmte Themen fehlen, können Sie mir gerne eine Rückmeldung unter info@liga-partei.de schicken.

Wenn Sie sich vorstellen können, zahlendes Mitglied oder sogar aktives Mitglied einer auf diesen Grundsätzen stehenden Partei zu werden, tragen Sie sich bitten in den Newsletter „Parteigründung“ ein.

Herzliche Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin
http://www.liga-partei.de

Und nicht vergessen: Wenn Sie keine Mails (gesundheits-)politischer Art mehr erhalten möchten, am besten gleich hier abbestellen

Jetzt aktiv werden und die Ehe retten!

Eduard Pröls | CitizenGO

 

Wir können die Ehe retten – wenn wir jetzt handeln!

Die im Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe steht im klaren Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Ermuntern wir jetzt die bayerische Staatsregierung zu einer Normenkontrollklage.

Ehe retten JETZT. Bayern voran!

http://www.citizengo.org/de/fm/71989-ehe-retten-jetzt-bayern-voran

Nein, so dumm, wie manche Interessengruppen und auch viele politische Führer vielleicht denken, ist das Volk dann doch nicht!

Dies hat sich Ende Juni – es ist kaum eine gute Woche her – eindrucksvoll gezeigt, als innerhalb von 48 Stunden rund 125.000 aktive Bürger die Petition „Ehe bleibt Ehe!“ unterzeichnet haben. Ein so klares und deutliches Signal an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat es in der Geschichte der Bundesrepublik bisher nicht gegeben!

Gut, jene Interessengruppen, die sich auf einem Feldzug gegen das Rechtsinstitut der Ehe als dauerhafte und auf Nachkommen ausgerichtete Verbindung eines Mannes und einer Frau befinden, haben per „Blitzkrieg“ (oder, sachlicher ausgedrückt, „Blitzabstimmung“) einen scheinbaren Sieg davongetragen und das Gesetz für die Einführung der „Ehe für alle“ durch den Bundestag gebracht.

ALLE Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Linken haben ausnahmslos gegen die traditionelle Ehe gestimmt. Immerhin 226 Abgeordnete von CDU/CSU (rund 75% der Fraktion) haben sich dem Zeitgeist widersetzt und die Ehe-Öffnung abgelehnt.

Jetzt sind Sie, ich, alle Bürger dieses Landes, die mit der „Ehe für alle“ nicht einverstanden sind, gefordert! Wir müssen aktiv bleiben oder sogar noch aktiver werden und Freunde und Bekannte bewegen, nicht mehr zu schweigen.

Nur wenn wir jetzt deutlich und unüberhörbar auftreten, können wir verhindern, dass das Gesetz über die „Eheöffnung“ ohne weiteres in Kraft treten wird. Die beste Möglichkeit, die „Ehe für alle“ aufzuhalten, besteht in einer Normenkontrollklage des Bundeslandes Bayern beim Bundesverfassungsgericht:

http://www.citizengo.org/de/fm/71989-ehe-retten-jetzt-bayern-voran

Es steht einfach zu viel auf dem Spiel, denn jene Kreise, die maßgeblich hinter den Forderungen zur Einführung der „Ehe für alle“ stehen, haben bereits angekündigt, dass das am 30. Juni 2017 beschlossene Gesetz aus ihrer Sicht nur einen Etappensieg darstellt und weitere Forderungen angekündigt:

  • Aufhebung des gesetzlichen Schutzalters,
  • Mehr“ehe“ (Polygamie),
  • Geschwister“ehe“,
  • Eltern-Kind-„Ehe“,
  • „Ehe“ mit Tieren…

All dies wird mit denselben Argumenten („Nur die Liebe zählt“) und nach einer gewissen Schonfrist wohl auch mit derselben Vehemenz eingefordert werden. Und wenn das Bundesverfassungsgericht JETZT nicht eingreift und die Institution der Ehe – seiner bisherigen Rechtsprechung folgend – erneut schützt und verteidigt, werden diese Bestrebungen bald erfolgreich sein.

Doch das Bundesverfassungsgericht handelt nicht von selbst, es muss angerufen werden. Eine Normenkontrollklage kann nur durch die Bundesregierung, 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten oder die Regierung eines Bundeslandes eingereicht werden.

Da die bayerische Staatsregierung angekündigt hat, zu überprüfen, ob sie eine Normenkontrollklage erhebt, braucht es jetzt ganz viel öffentliche Unterstützung – und vielleicht auch ein wenig Nachdruck seitens aller Bürger, die gegen die Auflösung des Rechtsinstitutes Ehe sind – damit Bayern auch wirklich klagen wird:

http://www.citizengo.org/de/fm/71989-ehe-retten-jetzt-bayern-voran

Wir dürfen jetzt nicht mutlos werden oder aufgeben, denn besteht weder Grund noch Anlass. Die Geschichte lehrt uns, dass Auseinandersetzungen, die mit einem „Blitzkrieg“ begonnen wurden, im 20. Jahrhundert letztlich in Niederlagen endeten.

Ja, jene Kräfte, welche die Ehe als dauerhafte, auf Nachkommen ausgerichtete Verbindung eines Mannes und einer Frau abschaffen wollen, haben die ihnen durch Bundeskanzlerin DR. Angela Merkel unerwartet eröffnete Chance auf einen raschen und unerwarteten Erfolg genutzt. Jetzt liegt es an uns – an Ihnen und mir – aktiv zu bleiben und unsere Freunde und Bekannten, die bisher schweigen, zu mobilisieren.

Unterzeichnen Sie JETZT die Petition „Ehe retten JETZT. Bayern voran!“:

http://www.citizengo.org/de/fm/71989-ehe-retten-jetzt-bayern-voran

Sprechen Sie über die Petition. Darüber, dass Sie diese unterstützen. Im persönlichen Gespräch mit Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen, Freunden. Sprechen Sie am Telefon darüber. Teilen Sie auf Twitter, Facebbook, über WhatsApp und alle anderen sozialen Medien, die Sie nutzen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Petitionsbegründung und beim Aktionsbündnis Demo für Alle.

https://demofueralle.wordpress.com/

Ich, wir, die Teams von CitizenGO und Demo für Alle, danken Ihnen für Ihre so wichtige Unterstützung!

Mit herzlichen Grüßen, Ihr

Eduard Pröls

P.S.: Bitte besuchen Sie unsere Facebookseite CitizenGO.Deutsch. Dort finden Sie ständig Links und Berichte zu diesem und vielen anderen Themen!