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Muslim-Tweet: Strafanzeigen gegen AfD-Politikerin von Storch

https://web.de/magazine/politik/twitter-sperrt-afd-politikerin-storch-voruebergehend-32726714

Köln/Berlin (dpa) – Die AfD empört sich über die vorübergehende Sperrung ihrer Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch bei Twitter. Der Kurznachrichtendienst hatte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende wegen eines Kommentars über muslimische Männer für zwölf Stunden gesperrt.

Ihre Partei spricht von „Zensur“. Von Storch hatte sich bei Twitter darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei ihre Grüße und Informationen zum Silvesterabend nicht nur auf Deutsch, Französisch und Englisch, sondern auch auf Arabisch veröffentlicht hatte.

Sie schrieb: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“ Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“.

Wegen des Tweets wurde die AfD-Politikerin zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt – die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert. Aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine genaue Zahl wollte er sich nicht festlegen. Erst einmal müsse man sich einen Überblick verschaffen. Auch die Kölner Polizei hatte Anzeige erstattet.

Ob ein Anfangsverdacht vorliege, sei aber noch zu prüfen. Der nächste mögliche Schritt wäre ein Ermittlungsverfahren. Allerdings müsste dafür erst die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden, erklärte Willuhn.

Die Kölner Polizei zeigte sich überrascht, dass ihr Tweet so hohe Wellen geschlagen hatte. Auch Silvester 2016 habe man Neujahrsgrüße unter anderem auf Arabisch übermittelt, sagte eine Sprecherin. Dass die Behörde selbst Anzeige erstatte, habe der Staatsschutz beim Landeskriminalamt entschieden.

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Mit Blick auf das neue Gesetz des Bundesjustizmisters gegen Hassreden im Internet sagte er: “ Das Zensurgesetz von Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung. Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR.“

Der Parteichef ist selbst nicht auf Facebook und Twitter aktiv. Er rief jedoch alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar „immer und immer wieder zu veröffentlichen“. Der zweite AfD-Vorsitzende, Jörg Meuthen, sagte der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch) über von Storchs Tweet: „Das ist kein Hass-Post. Das ist natürlich eine sehr kräftige Sprache, aber die Aussage ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“

Auf Twitter war von Storchs beanstandeter Eintrag bereits am Montag nicht mehr zu lesen. Die Politikerin veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook – und wiederholte dort ihre Twitter-Aussage mit dem Zusatz „Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf“.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb auf Twitter: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen.“ Dieser Eintrag wurde später von dem Dienst für Deutschland blockiert.

Am späten Montagabend hatte von Storch über ihren dann wieder zugänglichen Twitter-Zugang mitgeteilt, dass auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).“

Das seit dem 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Den Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen.

Die Online-Dienste machten zunächst keine konkreten Angaben dazu, nach welchen Verfahren die verschwundenen Beiträge entfernt wurden. Im Fall des Storch-Tweets wäre eine übliche Vorgehensweise von Twitter, die Autorin nach einer Nutzer-Meldung zum Löschen aufzufordern und zwölf Stunden lang keine weiteren Nachrichten von ihr mehr zu veröffentlichen. Nach Angaben eines AfD-Sprechers hat von Storch den beanstandeten Tweet aber nicht eigenhändig gelöscht.© dpa

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ePrivacy-Verordnung, Sicherheits-Tipps für PC & mobil, Praktikum

digitalcourage
am 5. Mai 2017 verleihen wir die BigBrotherAwards in Bielefeld! Wir freuen uns jetzt schon und stecken mitten in der Suche nach den heißesten Kandidaten für den Negativpreis! Damit Du bis dahin vor Datenkraken etwas sicherer bist, gibt dieser Newsletter aktuelle Infos zum Datenschutz und praktische Tipps für Deine digitale Selbstverteidigung.

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Mit besten Grüßen aus Bielefeld,

Rena Tangens, padeluun und das Team von Digitalcourage


  1. ePrivacy: Wie gut wird der neue Online-Datenschutz in der EU?
  2. Jetzt anmelden: AKtiVCongrEZ vom 2. bis 5. Februar
  3. Ab April: Praktikum bei Digitalcourage
  4. Die besten Tipps für digitale Selbstverteidigung
  5. Leseempfehlung: Liste mit Ratgebern für Datenschutz und Sicherheit
  6. Shop: Postkarten & Poster „Geheimdienstaffäre“
  7. Termine

1. ePrivacy: Wie gut wird der neue Online-Datenschutz in der EU?

Die EU-Kommission hat letzte Woche einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz vorgestellt, von dem wir alle betroffen sein werden. Die sogenannte ePrivacy-Verordnung reguliert in Zukunft den Datenschutz bei WhatsApp, Skype, Browsereinstellungen, Cookies, Tracking und der Vertraulichkeit unserer Kommunikation. Gut ist: Die Datenindustrie konnte einige ihrer gefährlichsten Forderungen nicht durchsetzen. Sie wollte dieses Gesetz komplett verhindern und der Verfolgung unseres Surf-Verhaltens alle Tore öffnen. Schlecht ist: Der Entwurf enthält Schwachstellen. Beispielsweise gibt es keine klaren Vorgaben für sichere Verschlüsselung. Auch die Vorschrift, Hard- und Software mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen zu liefern, fehlt in dem Entwurf – hier hat sich die Wirtschaftslobby bisher durchgesetzt. Noch sind die Verhandlungen aber nicht zu Ende: Wir werden uns weiter für das Recht auf Privatsphäre der EU-Bürger.innen einsetzen!

Blog-Artikel zur ePrivacy-Verordnung: https://digitalcourage.de/blog/2017/eprivacy-mehr-datenschutz-noetig-bei-tracking-cookies-und-messengern

Unsere Pressemitteilung zur ePrivacy-Verordnung: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pm-eu-datenschutz-paket-kein-ausreichender-schutz-der-buergerinnen-vor

Unterstütze unsere Arbeit zur ePrivacy-Verordnung! https://digitalcourage.de/spende

2. Jetzt anmelden: AKtiVCongrEZ vom 2. bis 5. Februar

Du willst aktiv werden und richtig mit anpacken? Vom 2. bis 5. Februar 2017 findet in Hattingen der AKtiVCongrEZ statt – ein Treffen zum Mitgestalten und Vernetzen. Digitalcourage organisiert den Kongress, bei dem Aktive die Möglichkeit haben, sich zu informieren, mit Gleichgesinnten auszutauschen und Kampagnen und Aktionen zu planen. Noch sind Plätze frei. Aktuelle Themen, mit denen wir uns beschäftigen werden, sind unter anderem: die Vorratsdatenspeicherung, Planung von Aktionen, Cryptopartys und Datenschutz in Deutschland und Europa, Freifunk und Fitness-Armbänder. Auch für weitere Themen ist noch Raum – wir bitten um Vorschläge per Mail.

Info und Anmeldung: https://digitalcourage.de/ac

Ja, ich möchte als Fördermitglied die Arbeit von Digitalcourage unterstützen!
https://digitalcourage.de/mitglied

3. Ab April: Praktikum bei Digitalcourage

Abwechslungsreich arbeiten und lernen: Ein Praktikum bei uns ist Lernen im Einsatz für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir suchen Leute, die anpacken wollen – bei Recherchen, in der Blog-Redaktion, am Infostand, bei Veranstaltungen und im Digitalcourage-Shop. Wir bieten die Gelegenheit, die Arbeit eines gemeinnützigen Vereins von allen Seiten kennenzulernen. Ab April 2017 gibt’s bei uns wieder freie Praktikumsplätze.

Bewerbungen an: bewerbung@digitalcourage.de

Alle Infos zum Praktikum:
https://digitalcourage.de/mitmachen/praktikantin-und-praktikant-gesucht

Lohnt sich ein Praktikum bei Digitalcourage? Hier sind Erfahrungsberichte: https://digitalcourage.de/mitmachen/praktikum-bei-digitalcourage-erfahrungsberichte

4. Die besten Tipps für digitale Selbstverteidigung

Wir haben unsere Tipps und Tricks zur digitalen Selbstverteidigung frisch aufpoliert. Auf unserer Website gibt es einfache Anleitungen, um PC und Smartphone so einzurichten, dass die Daten darauf sicher sind.

Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung:
https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung

Für Smartphones: Empfehlungen für freie Apps:
https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung/freie-apps-fuer-das-befreite-smartphone

5. Leseempfehlung: Liste mit Ratgebern für Datenschutz und Sicherheit

Es gibt sie, aber sie sind schwer zu finden: frei zugängliche und leicht verständliche Ratgeber für Datenschutz und Datensicherheit. Wir haben acht Ratgeber herausgesucht, die Tipps geben zu Technik und Verhalten im Netz. Aktivistinnen und Aktivisten, die unbedingt sicher kommunizieren müssen, finden hier ausgereifte Anleitungen für die Ver­schlüs­se­lung sensibler Daten und anonymes Surfen. Für Kinder gibt es eine extra Broschüre im coolen Comic-Look. Wer einen Einstieg in das Thema Datenschutz sucht, findet hier einführende Texte zu Datenhandel und sozialen Netzwerken.

Liste Ratgeber für Datenschutz und Sicherheit: https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung/anleitungen-und-ratgeber-fuer-datenschutz-und-sicherheit

Empfiehl unseren Newsletter Deinen Bekannten, Freund.innen und Kolleg.innen: https://digitalcourage.de/newsletter

6. Shop: Postkarten & Poster zur Geheimdienstaffäre

Eigentlich soll der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages die illegale Massenüberwachung von NSA und BND aufklären. Doch Regierung und Geheimdienste behindern die Arbeit des Ausschusses, wo sie nur können: Dokumente werden vernichtet, Zeugen wollen sich nicht erinnern und Fragen werden nur ausweichend beantwortet. Ton- und Bildaufnahmen sind verboten.

Die einzigen öffentlich zugänglichen Dokumente sind Notizen und Zeichnungen. Die Grafikerin Stella Schiffczyk hat einen Weg gefunden, der Öffentlichkeit Einblicke zu verschaffen. Sie begleitet den NSA-Untersuchungsausschuss und fertigt von den Zeugen, oft Geheimdienstmitarbeitern, Zeichnungen und kleine Knetfiguren an. Die Figuren und Aquarelle sollen als Zeitdokumente die Geheimdienstaffäre unvergessen machen. Wir haben Poster und Postkarten mit den Motiven gedruckt, die in unserem Shop zur Unterstützung von Stellas Arbeit gekauft werden können.

Poster zum NSA-Untersuchungsausschuss: https://shop.digitalcourage.de/kategorie/flyerfolderplakate/poster-plakate-nsaua-nsa-untersuchungsausschuss-bnd-stella-veith-yaeger.html

Postkarten zum NSA-Untersuchungsausschuss: https://shop.digitalcourage.de/kategorie/postkartenkalender/postkarten-nsaua-nsa-untersuchungsausschuss.html

Knetfiguren und Illustrationen auf der Website von Stella Schiffczyk: http://veith-yaeger.de/2015/05/08/zeichnungen-aus-dem-nsa-untersuchungsausschuss/

7. Termine

• 24.01.2017: EDRi Privacy Camp 2017, Brüssel: https://privacycamp.eu/
• 28.01.2017: Europäischer Datenschutztag
• 02.– 05.02.2017 (Do–So): AKtiVCongrEZ in Hattingen – Info und Anmeldung: https://digitalcourage.de/ac
• 05.05.2017, 18 Uhr: Verleihung der BigBrotherAwards, Bielefeld, Hechelei https://bigbrotherawards.de/

Digitalcourage e.V.

Marktstraße 18
33602 Bielefeld
Deutschland

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