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Information zur Petition: Volksinitiative zum Schutz des Wassers — openpetition

Am 02.10.2019 wurde das mit der Volksinitiative beantragte Frackingverbot vor dem Landesverfassungsgericht verhandelt. Die Landtagsverwaltung hat weder Kosten noch Mühen gescheut und einen externen Juristen mit einem Gutachten beauftragt und zur Verhandlung eingeladen, um ein Frackingverbot abzuwehren.

In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass die Frage des Frackingverbots im Landeswasserrecht hochgradig komplex und noch völlig offen ist. Die von Landesregierung und Landtagsmehrheit behauptete offensichtliche Verfassungswidrigkeit ist jedenfalls nicht gegeben. Die Entscheidung wird am 06.12.2019 um 12 Uhr verkündet werden. Wir sind zuversichtlich.

Am 27.10.2019 wollen wir parallel zu den Oberbürgermeisterwahlen in Kiel für das Volksbegehren sammeln. Hierzu bitten wir um Unterstützung beim Sammeln. Wir wollen vor den Wahlorten in zwei Schichten von 8-13 Uhr und von 13-18 Uhr sammeln. Wer Interesse hat, beim Sammeln zu unterstützen, melde sich bitte unter info@vi-wasser.de.

Für unsere Arbeit und die Anwaltskosten sind wir dringend auf Spenden angewiesen, die steuerlich abgesetzt werden können. Spenden bitte an die BI gegen CO2-Endlager e.V. BAN: DE862176354200077190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR Bank

Herzlichen Dank für die Unterstützung,
Reinhard Knof

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Nachricht zur Petition: Volksinitiative zum Schutz des Wassers — openPetition


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Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers wurde von der Regierungskoalition nicht umgesetzt. Am 19.06 2019 hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt. Für die Änderungen des Landeswassergesetzes gibt es zwar eine Zusage, aber die selben Gesetze wurden schon einmal ohne öffentliche Begründung wieder von einer Landtagssitzung abgesetzt. Die gesetzliche Frist zur Umsetzung der Volksinitiative verstrich, ohne dass eine einzige Forderung umgesetzt wurde.

Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Bereich von Erdölförderung und Fracking sind. Mit dem Volksbegehren sollte es neben dem Schutz des Wassers darum gehen, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben.

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:
1. besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
2. Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
3. sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
4. Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen, dass es Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlaubt wird, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:
1. Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
2. Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
3. Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Die Koalition ist bisher in diesen Punkten über Versprechungen nicht hinaus gekommen! Gleichzeitig wurde bekannt, dass über viereinhalb Jahre hinweg bis zu 220.000 Kubikmeter hoch salzhaltiges Lagerstättenwasser aus einer Verpressbohrung in Niedersachsen ausgetreten ist und das Grundwasser gefährdet, ohne dass die Betreiberfirma Wintershall-DEA oder das auch für Schleswig-Holstein zuständige Bergamt das bemerkt haben. Deshalb ist die zusätzliche Überwachung durch die unteren Wasserbehörden der Kreise dringend geboten. Unter Anderem dafür ist das Volksbegehren erforderlich.
Wir benötigen 80.000 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern aus Schleswig-Holstein mit einem Mindestalter von 16 Jahren innerhalb von 6 Monaten im Zeitraum vom 02.09.2019 – 02.03.2020.

Die Unterschriften können sowohl auf Ämtern und Rathäusern abgegeben, als auch von uns an anderen Stellen und auf der Straße gesammelt oder unter vi-wasser.de/ heruntergeladen, ausgedruckt und an die angegebene Adresse geschickt werden. Unter dieser Internetadresse gibt es auch umfassende Informationen und einen Rathausfinder www.rathausfinder.de/1204/search/ für Sammelstellen für Unterschriften.

Zur Finanzierung von Informationsmaterial benötigen wir dringend Spenden an die gemeinnützige Bürgerinitiative gegen CO2 -Endlager e.V., IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19.

Die Spenden sind steuerabzugsfähig.

Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Knof

Ergänzung um die Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages zu adressieren. Neuer Titel: Deutschen Umwelthilfe (DUH): Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit! Gemeinnützigkeit, Entzug Verbandsklagerecht

Neuer Petitionstext: **Die Deutsche Umwelthilfe missbraucht den Status der Gemeinnützigkeit zu wirtschaftlichen Zwecken und schädigt die Allgemeinheit durch Vorsatz. Aus diesem Grund ist der DUH der Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Gleichzeitig ist die finanzielle Förderung der DUH aus Steuermitteln zu beenden.**
beenden. Das Verbandsklagerecht ist abzuerkennen und die gesetzlichen Vorgaben zur Erlangung der Gemeinnützigkeit generell durch den Gesetzgeber zu überprüfen**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 129946


Alle weiteren Informationen zur Änderung erhalten Sie unter diesem Link:

https://www.openpetition.de/petition/online/entziehung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit-der-deutschen-umwelt-hilfe-duh

Mit diesem Link können Sie Ihre Unterschrift widerrufen:

https://www.openpetition.de/petition/widerrufen/entziehung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit-der-deutschen-umwelt-hilfe-duh/

(Bis maximal eine Woche vor Beendigung der Petitionsfrist kann eine Petition noch verändert werden. Unterstützer, die bereits unterzeichnet haben, werden über die Änderungen informiert und müssen nur für den Fall des Widerrufs aktiv werden.)

Nachricht zur Petition: Deutschen Umwelthilfe (DUH): Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit!

openPetition Betreff: Petition in Zeichnung

Zwischenstand

Mittlerweile haben wir fast 125.000 Unterzeichner für unsere Petition gegen die DUH. Das ist Deutschlands erfolgreichste Online-Petition. Und das ist erst ein Anfang. Daran kann man sehen, wie dieses Thema die Menschen im Lande bewegt.

Weitere Fahrverbote müssen auf jeden Fall verhindert werden. Daher möchten wir Ihnen noch einmal dringend die Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. ans Herz legen: https://www.mobil.org/

BUNDESTAG BESCHLIESSE: KEINE FAHRVERBOTE IN STÄDTEN ODER AUTOBAHNEN – ANPASSUNG DER GRENZWERTE

https://www.openpetition.de/petition/online/bundestag-beschliesse-keine-fahrverbote-in-staedten-oder-autobahnen-anpassung-der-grenzwerte

Bitte auch auf jeden Fall unterzeichnen – hier gilt das Motto: Getrennt marschieren, vereint schlagen. Über 15.000 Stimmen haben schon gezeichnet, es müssen aber mindestens 50.000 Stimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rödl


Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition

Hier können Sie Michael Rödl direkt antworten

‚Deutschen Umwelthilfe (DUH): Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit!‘ von Michael Rödl

Betreff: Petition in Zeichnung

Vielen Dank

Liebe Unterzeichner und Unterstützer unserer Petition,

wir schreiben Sie heute an, um Ihnen unseren Dank auszusprechen. Wir sind überwältigt,

Wir werden oft gefragt, warum das Sammelziel immer wieder erhöht wird.

Das hat einen guten und effektiven Grund:

Um die Petition einzureichen benötigen wir mindestens 50 000 Unterschriften, dieses Ziel haben wir dank Ihnen allen erreicht. Dass das Ziel immer wieder erhöht wird ist ein automatischer Vorgang von openPetition auf den wir keinen Einfluss haben. Das Ziel steht momentan bei 150 000, werden 99% davon erreicht wird das Ziel auf 200 000 erhöht.  … [haluise: wozu das ???]

Dass die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt geprüft und gegebenenfalls aberkannt wird ist uns selbstverständlich bewusst. Schließlich haben wir mehrere Juristen im Team. Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit zu regeln und gegebenenfalls zu ändern, wenn ein Missbrauch des Gemeinnützigkeitsstatus offensichtlich ist, ist allerdings Sache des Gesetzgebers.
Auch die Vergabe von mehr als 7 Mio. EURO Steuermitteln an die DUH ist eine politische Entscheidung, die an Gemeinnützigkeit geknüpft ist und von uns angegriffen wird.

Die überwältigende Reaktion der Öffentlichkeit und über 100.000 Unterschriften in gerade einmal 10 Tagen zeigen uns, dass sehr Viele das gesellschaftsschädliche Verhalten der DUH als das Gegenteil von gemeinnützig empfinden.

Wir haben auch die großen Automobilclubs Deutschlands angeschrieben, um Sie nach ihrer Meinung zu diesem Thema zu befragen. Der ADAC und der AvD möchten sich nicht politisch positionieren Das dürfte für viele ihrer Mitglieder enttäuschend sein.. Einzig der Verein „Mobil in Deutschland e.V.“ ( ähnlich ADAC und AvD ) hat sich zur Unterstützung bereit erklärt. Deswegen haben wir eine Bitte an Sie:

Bitte unterstützen Sie die Petition von Mobil in Deutschland e.V., sie hat das gleiche Ziel wie unsere. Gemeinsam sind wir stärker.

www.openpetition.de/…/bundestag-beschliesse-keine-f… >>>

konnte nicht gefunden werden. (404)

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Rödl und das Team der Petition


Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition

Hier können Sie Michael Rödl direkt antworten

https://www.openpetition.de/petition/kontakt/entziehung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit-der-deutschen-umwelt-hilfe-duh

Nachricht zur Petition: Volksinitiative zum Schutz des Wassers

Wir rufen das Landesverfassungsgericht an

Liebe Untersützer,

der Landtag hat vier von fünf Punkten unserer Volksinitiative für zulässig erklärt.

Der angelehnte Punkt betrifft das Frackingverbot im Landeswasserrecht. Daher werden wir das Landesverfassungsgericht anrufen.

Hierfür rechnen wir mit Anwaltskosten von bis zu 10.000 Euro und bitten deshalb um steuerlich absetzbare Spenden auf unser Konto der gemeinnützigen Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager, IBAN: DE86217635420007719019. BIC:GENODEF1BDS bei der VR Bank.

Herzlichen Dank für die Unterstützung, durch die wir die Chance haben, ein Frackingverbot zu etablieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Knof


Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/volksinitiative-zum-schutz-des-wassers

Hier können Sie BI gegen CO2-Endlager e.V. direkt antworten

https://www.openpetition.de/petition/kontakt/volksinitiative-zum-schutz-des-wassers

Teilerfolg Ihrer unterstützten Petition Volksinitiative zum Schutz des Wassers

openPetition

Vier von fünf Gesetzesvorlagen sind zulässig

Am 08.11.2018 entschied der Landtag von Schleswig-Holstein, dass vier von fünf Gesetzesvorlagen der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zulässig sind. Lediglich beim Frackingverbot über das Landeswasserrecht überwogen die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Mehrheit der Abgeordneten, wenn auch keineswegs bei allen. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative werden die Frage der Zulässigkeit eines Frackingverbots über das Landeswasserrecht vom Landesverfassungsgericht klären lassen.

In Schleswig-Holstein soll ein Schiffsterminal für verflüssigtes Erdgas (LNG), das zum Teil durch Fracking in den USA gewonnen werden soll, mit Steuermitteln gebaut werden. LNG-Terminals sind in Europa, insbesondere im Nordwesten Europas wegen der guten Pipelineanbindung unwirtschaftlich und teilweise nur wenige Prozent ausgelastet. Hier soll, wieder einmal, mit Steuermitteln eine Investitionsruine geschaffen werden. Um das zu verhindern wurde eine Petition gestartet, die ich bitte, zu unterstützen.

https://weact.campact.de/petitions/keine-steuergelder-fur-lng-fracking-gas-terminals-in-deutschland

Herzliche Grüße,
Reinhard Knof


Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/volksinitiative-zum-schutz-des-wassers

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende von 5 Euro oder mehr, damit wir auch anderen Menschen helfen können.

Spenden

Nachricht zur Petition: Eltern fordern Bildungsoffensive

Betreff: Petition in Zeichnung

Filmtipps: Dokumentationen zum Thema Schule

Dokument anzeigen

Klicke, um auf eltern-fordern-bildungsoffensive_filmtipps-dokumentationen-zum-thema-schule_1540759674.pdf zuzugreifen

Liebe Unterstützenden,

in der anliegenden Datei finden Sie einige Filmtipps, darunter einige Dokumentationen, die in Kürze leider nicht mehr per Mediathek verfügbar sind.

Dass es alleine drei verschiedene Filme mit dem Titel „Lehrer am Limit“ gibt, unterstreicht, wie schwierig die Situation in unseren Schulen ist.

Unsere Petition ist also weiterhin wichtig und aktuell! Bitte werben Sie weiter dafür.

Herzlichen Gruß
Ihr Uwe Geisler


Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/eltern-fordern-bildungsoffensive

Hier können Sie ARGE-SEB direkt antworten

https://www.openpetition.de/petition/kontakt/eltern-fordern-bildungsoffensive