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(18.07.2019) Wie soll die Wirkung von Pestiziden auf Bienen bewertet werden, wenn ein Wirkstoff bei der EU zur Genehmigung oder Wiedergenehmigung ansteht?
Die zuständige Behörde hatte Leitlinien dafür erarbeitet, die zu einem Verbot vieler Wirkstoffe geführt hätten.
Doch die Industrie lief Sturm und die EU-Kommission schlug vor, die Leitlinien nochmal zu überarbeiten. Dem haben die Regierungen der Mitgliedstaaten gestern zugestimmt. Auch die deutsche Bundesregierung war dabei.
Seitdem Neonicotinoide in den 1990er Jahren entwickelt wurden, ist klar, dass sie eine große Gefahr auch für Nützlinge darstellen. Schon 1992 machten französische ImkerInnen das Gift Imidacloprid für Bienenverluste verantwortlich. Doch Behörden bestätigten immer wieder die Ungefährlichkeit des Nervengifts, das sich in allen Pflanzenteilen verteilt, im Boden anreichert und im Median schon bei 3,8 Nanogram für eine Biene tödlich ist.
Erst nach großem öffentlichen Druck gab es 2012 eine Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EFSA bekam von der Kommission den Auftrag, die Auswirkungen der Neonicotinoide Imidacloprid, Thiametoxam und Clothianidin umfassender als je zuvor zu bewerten. Dazu entwickelte sie neue Leitlinien, in denen zum Beispiel erstmals langfristige Wirkungen der Mittel berücksichtigt wurden.
Denn selbst weit unter der Dosis, die tödlich ist, können diese Gifte das Nervensystem von Bienen dauerhaft beschädigen. Nach der Neubewertung wurde der Einsatz der drei Gifte 2013 deutlich eingeschränkt und seit Ende 2018 dürfen sie nurnoch in Gewächshäusern eingesetzt werden.
Seit 2013 gab es in der EU nun Streit darum, ob und wie diese neuen Leitlinien, im EU Jargon Bee Guidance Documents genannt, auch bei der Bewertung neuer Wirkstoffe und im Wiederzulassungsverfahren alter Stoffe eine Rolle spielen sollten.
Die chemische Industrie lief gegen diese Idee Sturm, denn es hätte dazu geführt, dass viele Pestizide in den nächsten Jahren verboten oder eingeschränkt würden.
Leider stellten sich auch viele Mitgliedstaaten, darunter die besonders einflussreiche deutsche Bundesregierung, gegen die neuen Leitlinien. Ihr Inkrafttreten wurde so immer weiter verzögert. Die Kommission schlug nach langen Verhandlungen und Streits nun vor, die Leitlinien umzuschreiben.
Gestern stimmten die Mitgliedstaaten diesem Vorschlag zu. Die umfassende Prüfung der Auswirkung von Pestiziden auf Bienen soll eine Ausnahme bleiben.
Das zeigt einerseits, wie viel wir als BügerInnen bewirken können. Und andererseits, dass leider jeder einzelne Schritt für mehr Umweltschutz mit viel Druck und öffentlicher Aufmerksamkeit erkämpft werden muss.
Mehr zu der Sitzung in Brüssel finden Sie in unserem offenen Brief, den wir dazu an die Ministerinnen Juli Klöckner und Svenja Schulze geschickt hatten.
Offener Brief zur Sitzung des Ausschusses über Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel am 16. und 17. Juli in Brüssel